Wir streben Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an
Die Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört seit fast 50 Jahren zur ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel 5 des Grundgesetzes gebietet aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes die Staatsfreiheit des Rundfunks. So hieß es schon im ersten Rundfunkurteil von 1960 (BVerfGE 12, 205): "Art. 5 GG verlangt ..., dass dieses ... Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird."
Die Ministerpräsidenten verstoßen in unerträglicher Weise dagegen. Der Zugriff der Herren Koch & Co. auf die Gremien des ZDF muss gestoppt werden. Daher streben wir ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wir bezweifeln, dass die enorme staatliche Durchdringung der ZDF-Gremien den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Staatsfreiheit des Rundfunks entspricht.
Wir werden umgehend einen Entwurf für einen Normenkontrollantrag erarbeiten und es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuleiten. Wir setzen darauf, dass wir das notwendige Quorum erreichen werden. Hier geht es nicht um die Frage nach Regierung und Opposition, sondern um unabhängige Medien. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen zeigen, dass ihnen die Staatsferne des Rundfunks ein vorrangiges Anliegen ist.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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