Wie Autofahrer ihr Konto durch freiwillige Beratung bereinigen können
Besonders Vielfahrern und Führerscheininhabern, denen bereits mehrfach Verkehrsverstöße vorgeworfen wurden, empfiehlt der ACV, sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den aktuellen Punktestand zu informieren. So haben sie die Chance, gesetzliche Rabattmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.
Ab 18 Punkten ist der Führerschein weg. Liegt der Punktestand bei acht bis dreizehn, erhält der Betroffene aus Flensburg eine gebührenpflichtige Warnung mit dem Hinweis, freiwillig ein Aufbauseminar bei einer dazu berechtigten Fahrschule besuchen zu können, was einen Punkteabbau von zwei Punkten bewirkt. Wer ein solches Seminar schon beim Stand von weniger als acht Punkten besucht, kann sogar vier Punkte abbauen. Nach absolviertem Aufbauseminar und nach Erreichen von mindestens 14 Punkten besteht außerdem die Möglichkeit, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch können zwei Punkten weniger bewertet.
Der Düsseldorfer Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth rät zu vorausschauendem Punkteabbau: "Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 gilt, dass bei der Ermittlung eines eventuellen Punkteabzuges nach freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung alle Verkehrsverstöße zu berücksichtigen sind, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen wurden, auch wenn diese erst später zu einer rechtskräftigen Eintragung führen. Hier spricht man vom so genannten Tattagprinzip. Bei einem vorausschauenden Punktmanagement sollte auch daran gedacht werden, dass ein Punkteabzug durch den Besuch eines Seminars oder einer verkehrspsychologischen Beratung nur jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren möglich ist."
Auch ohne Punkte abbauende Maßnahmen verbleiben die angesammelten Punkte nicht lebenslänglich in der Flensburger Kartei. Nach zwei Jahren werden Ordnungswidrigkeiten gelöscht (außer Alkohol- und Drogenfahrten), Straftaten nach fünf Jahren. Bei Straftaten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis verlängert sich die so genannte Tilgungsfrist auf immerhin zehn Jahre. Rechtsanwalt Demuth erläutert: "Die Löschung erfolgt nur, wenn innerhalb der Fristen keine weiteren Punkte hinzukommen. Ausgenommen davon sind lediglich die Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Tilgungshemmung auf maximal fünf Jahre beschränkt ist."
Mit einer selbst unterschriebenen schriftlichen Anfrage unter Angabe persönlicher Daten wie Geburtsdatum, aller Vornamen und gegebenenfalls des Geburtsnachnamens, sowie einer Kopie des Reisepasses oder der vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises können Autofahrer ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg abfragen. Die Auskunft erfolgt kostenlos.
Quelle: Pressemeldung ACV Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland
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