Weingesetz aktuellen Gegebenheiten angepasst
Die christlich-liberale Koalition hat heute eine dringend notwendige Korrektur des Weingesetzes vorgenommen und damit auf Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre reagiert. Vor allem in Weinanbaugebieten mit Trauben- oder Mostvermarktung war durch neue Ernte- und Verarbeitungsverfahren, aber auch durch den Anbau ertragreicher Sorten eine Zunahme vermarktungsfähiger Weinmengen festzustellen. Diese zusätzlichen Mengen waren nicht von der Hektarertragsregelung erfasst.
Gerade wenn die Mehrmengen Ergebnis eines starken Auspressens der Trauben sind, ist dies kaum mit der Qualitätsgedanken der Hektarertragsregelung vereinbar. Deshalb mussten wir hier handeln auch, um Wettbewerbsungleichheiten zwischen Winzern und Kellereien zu beseitigen. Kellereien und Betriebe, die Wein aus zugekauften Trauben herstellen, müssen nun die in der Weinverordnung festgelegten Umrechnungsfaktoren einhalten, die bereits heute von selbst vermarktenden Winzerbetrieben und Genossenschaften anzuwenden sind.
Damit weisen wir den Umrechnungsfaktoren eine größere Bedeutung als bisher zu. Wir erwarten von dieser Maßnahme einen Beitrag zur Stabilisierung der Erzeugerpreise.
Wir werden aber auch dafür Sorge tragen, dass die Umrechnungsfaktoren den tatsächlichen Verhältnissen in der weinwirtschaftlichen Praxis entsprechen. Daher sehen wir kurzfristigen Handlungsbedarf, da die Gesetzesänderung bei der Abgabe von Traubenmost unter Umständen (bei angereicherten Mosten) zu unbilligen Härten führen kann. Deshalb haben wir den Umrechnungsfaktor von Most zu Wein von bisher 95 auf 97 angehoben. Die beschriebenen Änderungen gelten bereits für die Ernte 2010.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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