Wegweisendes Urteil zur Visavergabe
Die Erteilung von Visa zu Besuchszwecken nach Deutschland muss erleichtert werden. Das Auswärtige Amt darf mit unhaltbaren und pauschalen Begründungen keine Visaablehnungen aussprechen.
Nach dem Urteil des VG Berlin dürfen eine vermeintlich mangelnde Verwurzelung im Herkunftsland oder die finanzielle Situation eines Antragstellers kein pauschaler Ablehnungsgrund sein. Im Petitionsausschuss des Bundestages gehen viele Beschwerden über die Visavergabepraxis des Auswärtigen Amtes ein. Es gibt Menschen, die etwa an der Hochzeitsfeier ihrer Kinder nicht teilnehmen können, weil das Auswärtige Amt an ihrer Rückkehrbereitschaft zweifelt. Hierfür wird oft als Grund die finanzielle Schwäche der Antragstellenden genannt.
Das Gericht hat klargestellt, dass es nahezu unmöglich ist, eine Rückkehrbereitschaft zweifellos vorauszusehen. Angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Familienleben hat nach dem Urteil des VG Berlin bei der Erteilung eines Besuchervisums das Interesse der Familienangehörigen Vorrang vor etwaigen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft.
Wenn das Auswärtige Amt die Visitenkarte unseres Landes in der Welt sein soll, dann haben wir zurzeit eine schlechte Visitenkarte.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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