Versorgungsausgleich - Mehr Gerechtigkeit nach Scheidung
Die heute verabschiedete Reform des Versorgungsausgleichs ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit nach einer Ehescheidung.
Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass in Folge einer Scheidung die in der Ehe erwirtschafteten Versorgungsansprüche hälftig zwischen den Eheleuten geteilt werden.
Wegen der wachsenden Bedeutung der Zusatzversorgungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung kommt der Reform eine hohe Bedeutung zu. Vor allem der Ehepartner, der im Interesse der Familie seine eigene berufliche Karriere ganz oder teilweise zurückgestellt hat, wird von der Reform profitieren - gerade bei langjährigen Ehen. Das sind häufig die Frauen.
Die Reform sieht vor, dass künftig nach dem Grundsatz der "internen Teilung" jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird.
Bisher muss - auf der Grundlage fehleranfälliger Prognosen - eine Vergleichbarmachung und Verrechnung aller erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen und ein Ausgleich der Wertdifferenz im Wesentlichen über die gesetzliche Rentenversicherung vorgenommen werden.
Durch die Reform erhalten die Eheleute zudem größere Spielräume, den Versorgungsausgleich individuell und ohne gerichtliche Entscheidung zu vereinbaren. Das neue Recht wird außerdem wesentlich übersichtlicher und sprachlich verständlicher.
Mit der heutigen Zustimmung hat der Bundestag die Grundlage dafür geschaffen, dass die Reform zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (FGG-Reformgesetz) zum 1.9.2009 in Kraft treten kann.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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