Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Jetzt muss alles auf den Prüfstand!

02.03.2010 | Berlin
Der NAV-Virchow-Bund begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als richtungweisend für das hohe Gut der Privatsphäre: "Die Verfassungsrichter haben heute den scheibchenweisen Abbau von Datenschutz und Bürgerrechten im Gesundheitswesen gestoppt.

Jetzt muss der Schutz von allen Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Priestern und vor allem von Ärzten vollständig wiederhergestellt werden", fordert der Bundesvorsitzende Dr. Klaus Bittmann.

Zum besonderen Vertrauensschutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses gehöre nicht nur das persönliche Gespräch, sondern auch der Umstand, dass sich ein Patient beispielsweise telefonisch an einen Arzt wendet. "Die massenhafte Speicherung von Telefondaten von Ärzten und ihren Patienten verhindert keine Terrorakte, sie beschädigt aber das Vertrauen. Das ist nicht verhältnismäßig", stellt Dr. Bittmann fest.

Zudem sei der Richterspruch ein erneutes Zeichen dafür, dass der Staat in seinen Absichten über das Ziel hinausschießt und Gesetze handwerklich ungenügend umsetzt. "Das Urteil muss auch Auswirkungen auf die zuletzt geänderte Strafprozessordnung und das BKA-Gesetz haben: das besondere Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern sowie die Online- und Wohnraumüberwachung dieser Berufsgruppen müssen jetzt ebenso auf den Prüfstand", erklärt Dr. Bittmann.

Der Bundesvorsitzende ermutigt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nun den vollständigen und einheitlichen Schutz aller Gruppen von Berufsgeheimnisträgern herzustellen: "Ärzte dürfen keine Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse bleiben", so Dr. Bittmann.

Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund

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