Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf DWF nicht übertragbar
Nach dem Urteil des BVerfG ist die Finanzierung einer bestimmten Branche durch Sonderabgaben weiterhin zulässig. Sie bedarf allerdings einer besonderen Rechtfertigung. Diese kann - so dass BVerfG ausdrücklich - auch im Ausgleich von Nachteilen im transnationalen Wettbewerb liegen, die von den Einzelnen nicht mit gleicher Erfolgsaussicht kompensiert werden können.
Nach Auffassung des Gerichts lagen derartige Nachteile im Aufgabenbereich des Absatzfonds im Jahr 1990 vor, seit 2002 jedoch nicht mehr. Begründet wird dies damit, dass in der Landwirtschaft 1990 noch doppelt so viele ausländische Erzeugnisse eingeführt, wie inländische Erzeugnisse exportiert wurden. Seitdem habe sich dieses Verhältnis jedoch deutlich verbessert. Eine zentrale Absatzförderung sei daher in diesem Bereich heute nicht mehr erforderlich.
Die Marktverhältnisse im Weinsektor sind jedoch gänzlich andere. Auch heute noch drängen jährlich rund 13 Mio. hl ausländischen Weins auf den deutschen Markt. Diese Importe sind mehr als sechs Mal so hoch wie die Exporte deutschen Weins ins Ausland. Der Marktanteil deutschen Weins im Inland liegt auch heute noch unter 50 %. Diese Nachteile im internationalen Wettbewerb, sowohl auf dem heimischen Markt als auch auf den Exportmärkten können von den einzelnen Winzern alleine nicht ausgeglichen werden. Hier bedarf es auch weiterhin der gemeinsamen Anstrengungen der Absatzförderungseinrichtungen auf Bundes- und Gebietsebene.
Im Gegensatz zu anders lautenden Berichten liegen gegen die Abgabenerhebung des Deutschen Weinfonds keine Klagen vor. Der DWF vertraut auch weiterhin auf die Unterstützung der deutschen Weinwirtschaft und deren Bewusstsein über die Bedeutung und Notwendigkeit der zentralen Marketingorganisationen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. In Anbetracht des harten Wettbewerbs auf dem nationalen, europäischen und internationalen Weinmarkt wäre eine Schwächung des Gemeinschaftsmarketing auch vor dem Hintergrund der finanziellen Ausstattung und Unterstützung der zentralen Marketingorganisationen anderer Weinbaunationen unverantwortlich.
Quelle: Pressemeldung Deutsches Weininstitut GmbH
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