Unterlassungserklärung der Bundesärztekammer zum Antrag des 113. Deutschen Ärztetages
Auf den Internetseiten der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) unter der Rubrik "113. Deutscher Ärztetag", im Beschlussprotokoll zum 113. Deutschen Ärztetag sowie im Rahmen einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2010 fordert die Bundesärztekammer gestützt auf eine Entschließung des Deutschen Ärztetags im Rahmen des Antrags Drucksache V - 128 das "Verbot der "Ultimate Fighting"-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung".
In diesen Dokumenten sind die nachfolgenden Behauptungen enthalten, die hiermit als unwahr widerrufen werden. Zudem wird die Entschließung des 113. Deutschen Ärztetages zur Drucksache V 128 "Verbot der "Ultimate Fighting"-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung" insoweit aufgehoben.
Die unwahren Tatsachenbehauptungen sind im Einzelnen:
- das Ziel von "Ultimate Fighting" Veranstaltungen - anders als in allen Kampfsportarten - offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit und Leben ist;
- ein Kampf in der Regel solange weitergeführt wird, bis ein Kämpfer regungslos liegen bleibt;
- es sich bei UFC-Veranstaltungen um Kampfveranstaltungen handelt, bei denen es ausschließlich darum geht, dem Gegner Verletzungen an Körper, Gesundheit und Leben zuzufügen, bis er regungslos am Boden liegt;
- die Abgrenzung zu anderen Sportarten anhand der Frage, ob eine Betätigung auf die Körperverletzung abzielt, klar zu treffen ist;
- bei derartigen Veranstaltungen in der Regel schwere Verletzungen des Kopfes, innerer Organe und des Bewegungsapparates herbeigeführt werden;
- Todesfälle in der Folge derartiger Kämpfe vielfach aufgetreten sind;
- sich die Kämpfer in der Regel schwere Verletzungen des Kopfes, der inneren Organe und des Bewegungsapparates zufügen - oft auch bis zum Tod;
- es in Deutschland bislang nur vereinzelte Versuche, solche Veranstaltungen abzuhalten gegeben hat, die bis auf eine von den Ordnungsbehörden verhindert werden konnte;
- die Bayerische Landesmedienzentrale am 19.3.2010 dem Sender DSF die Genehmigung entzogen hat, weiter solche Veranstaltungen auszustrahlen;
- der Deutsche Ärztetag in derartigen Aufführungen die zielgerichtete und absichtliche Herbeiführung eines sog. Polytraumas sieht, die auch nicht durch eine zuvor erklärte Einwilligung des Verletzten in seine eventuelle Verletzung erlaubt sein kann; sowie
- gerade die in der Rechtssprechung zum ärztlichen Heileingriff entwickelten Anforderungen an die notwendige Aufklärung es ausschließen, dass den Kämpfern zuvor die möglichen Verletzungsfolgen (z. B. Blindheit, Querschnittslähmung) hinreichend deutlich gemacht worden sein können.
Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer
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