Unschuldsvermutung muss auch für BA-Mitarbeiter gelten
Richtig ist, dass bereits seit November 2009 gegen einen ehemaligen Bereichsleiter der Arbeitsagentur Saarbrücken wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt wird. Unter anderem soll der Mitarbeiter einige Bildungsträger unter Druck gesetzt und andere bevorteilt haben. Zudem geht es um Verstöße gegen den Datenschutz.
Falsch ist, dass der Vorstandsvorsitzende der BA "dafür gesorgt" habe, dass ein Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten ausgesetzt wurde. Die BA hat bei den ersten Hinweisen auf die Unregelmäßigkeiten zunächst eine interne Untersuchung durchgeführt und daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorstand wurde darüber informiert.
Nach Durchführung von Vorermittlungen wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter eingeleitet, das nun aber entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausgesetzt wurde, weil wesentliche Fragestellungen von den weiteren Ermittlungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft abhängig sind. Solange diese Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft laufen und noch keine rechtskräftige Verurteilung erfolgte, muss auch für Mitarbeiter der BA die Unschuldsvermutung gelten.
Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit
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