Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu "Ghetto-Beitragszeiten" durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung wird die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schnell und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen umsetzen.
Dazu gehört insbesondere, dass alle bisher abgelehnten Anträge auf Leistungen nach dem ZRBG von Amts wegen aufgegriffen und im Sinne der neuen Rechtsprechung überprüft und entschieden werden.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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