Stellungnahme der EKD zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Zugleich trägt diese Entscheidung zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei.
Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Dabei ist zwar das Unterbrechen der künstlichen Ernährung (im vorliegenden Fall das Durchschneiden des Schlauches) - rein äußerlich betrachtet - ein aktives Tun. Es beendet aber eine Behandlung gegen den Patientenwillen und stellt dadurch einen Zustand her, der dem "natürlichen" Sterben eines Menschen entspricht. Der BGH hat klargestellt, dass dies keine aktive Tötungshandlung darstellt, sondern eine zulässige Hilfe zum Sterbenlassen, da der Patient letztlich nicht an der fehlenden Ernährung, sondern an seiner Krankheit stirbt, zu der in der Endphase die Unmöglichkeit der natürlichen Nahrungsaufnahme gehört.
Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen. Einen Menschen sterben lassen ist bei vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Zur Endlichkeit des Lebens gehört auch, dass man das Herannahen des Todes zulässt, wenn seine Zeit gekommen ist.
Demgegenüber ist und bleibt die gezielte Tötung eines Menschen in der letzten Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar, auch wenn sie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen, die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung den Weg ebnen, sind ein Irrweg, den die christlichen Kirchen entschieden ablehnen. Sie werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.
Quelle: Pressemeldung Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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