Stellungnahme der EKD zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe

25.06.2010 | Hannover
Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Zugleich trägt diese Entscheidung zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei.

Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Dabei ist zwar das Unterbrechen der künstlichen Ernährung (im vorliegenden Fall das Durchschneiden des Schlauches) - rein äußerlich betrachtet - ein aktives Tun. Es beendet aber eine Behandlung gegen den Patientenwillen und stellt dadurch einen Zustand her, der dem "natürlichen" Sterben eines Menschen entspricht. Der BGH hat klargestellt, dass dies keine aktive Tötungshandlung darstellt, sondern eine zulässige Hilfe zum Sterbenlassen, da der Patient letztlich nicht an der fehlenden Ernährung, sondern an seiner Krankheit stirbt, zu der in der Endphase die Unmöglichkeit der natürlichen Nahrungsaufnahme gehört.

Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen. Einen Menschen sterben lassen ist bei vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Zur Endlichkeit des Lebens gehört auch, dass man das Herannahen des Todes zulässt, wenn seine Zeit gekommen ist.

Demgegenüber ist und bleibt die gezielte Tötung eines Menschen in der letzten Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar, auch wenn sie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen, die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung den Weg ebnen, sind ein Irrweg, den die christlichen Kirchen entschieden ablehnen. Sie werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.

Quelle: Pressemeldung Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Dieser Beitrag wurde bisher 80 mal gelesen.
(Rang 300 auf gerichte-und-urteile.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Nutella-Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

17.11.2011 | Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas so gestaltet, dass sie Verbraucher in die Irre...

weiter in Nutella-Etikett kann Verbraucher in ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ-Beiträgen vor

27.10.2011 | Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit geraumer Zeit haltlosen medialen und öffentlichen...

weiter in Roland Reuß: DFG legt detaillierte ...

Falsches Spiel mit Gewinnmitteilungen - Notarkammern warnen vor Anrufen von Fantasienotaren

16.09.2011 | Betrüger versuchen derzeit in Deutschland und Österreich mit bisher unbekannter Dreistigkeit Bürger dazu zu...

weiter in Falsches Spiel mit ...

Hahn Rechtsanwälte bietet "Sammelklagen" bei DG-Fonds 31, 34, 35 und 36 an

20.06.2011 | Am 2. Januar 2012 verjähren sämtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, die vor 2002...

weiter in Hahn Rechtsanwälte bietet ...

Volle Anrechnung der Verletztenrente auf "Hartz IV-Leistungen": Verfassungsbeschwerde erfolglos

14.04.2011 | Nach dem sog. "Hartz IV-Gesetz" (SGB II) mindert Einkommen des Leistungsempfängers grundsätzlich seine...

weiter in Volle Anrechnung der ...



Aktuelles

Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...

weiter ...

Urteile im IT- Recht

Anwälte, die sich mit dem IT-Recht, dem sogenannten...

weiter ...

Neuigkeiten

Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...

weiter ...

Ego- Googeln liegt im Trend

Zwei Drittel der Internetnutzer haben sich schon selbst...

weiter ...

Weitere Themen

Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten

In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...

weiter ...

BITKOM startet Aktivitäten in Hessen

Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...

weiter ...

Archiv

Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...

weiter ...

BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung

Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...

weiter ...

Verschiedenes

Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...

weiter ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...

weiter ...