Stellungnahme der Deutschen Bank zum Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 18. Januar 2005

24.01.2005 | Frankfurt am Main
Die Deutsche Bank hat heute den Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 18. Januar 2005 zur Auskunftsklage zur Hauptversammlung 2004 erhalten.

Nach der zwischenzeitlichen Überprüfung des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt nimmt die Deutsche Bank wie folgt Stellung:

Entgegen einigen Medienberichten wird im Gerichtsbeschluss keine individualisierte Offenlegung der Vergütung bzw. des Aktienbesitzes einzelner Mitglieder des Group Executive Committee gefordert. Das Gericht hat vielmehr beschlossen, dass die Deutsche Bank Gesamtvergütungszahlen bekannt geben soll. Die Deutsche Bank wird dennoch gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Die Deutsche Bank gibt bereits seit dem Jahr 2003 die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands bekannt und war damit eines der ersten deutschen Unternehmen, die diesen Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex freiwillig umgesetzt hat.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Bank AG

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