Staatsanwaltschaften besser ausstatten für die Aufarbeitung der Bankenkrise
Mit seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Bestrafung wegen Untreue in zwei von drei Fällen bestätigt und nur im Fall von Klaus Landowsky das Urteil an das Landgericht Berlin zurückgewiesen, und dies auch nur zur Nachbesserung. Manager und Vorstände können sich nach diesem Beschluss nicht mehr darauf berufen, der Untreueparagraph im Strafgesetzbuch sei angeblich zu schwammig. Karlsruhe hat solchen Ausflüchten für Pflichtverstöße den Boden klar entzogen. Ebenso klar ist aber auch, dass das Gericht an den individuellen Schuldnachweis hohe Anforderungen stellt.
Wer Wirtschaftsstrafsachen effektiv verfolgen und damit der nächsten Finanzkrise vorbeugen will, muss Staatsanwaltschaften und Gerichte personell und materiell besser ausstatten. Anders sind die Karlsruher Vorgaben an eine lückenlose Beweisführung bei Untreuedelikten nicht zu erfüllen. Eine Konsequenz sowohl aus dem Karlsruher Urteil als auch aus der mangelnden juristischen Aufarbeitung der Bankenkrise muss die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sein, die die komplexen Ermittlungen führen und die strengen Vorgaben aus Karlsruhe bei der Beweisführung erfüllen können.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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