Staatsanwaltschaft verfügt: Doping verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster auf eine Strafanzeige von PETA gegen Dressurreiter Ludger Beerbaum (Hörstel) reagiert und im Ermittlungsergebnis zum ersten Mal das Pferd in den Mittelpunkt gestellt: Doping ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so die Behörde.
"Auch wenn die strafrechtliche Schwelle noch nicht überschritten worden ist, kann das Ergebnis als Erfolg für den Tierschutz im Pferdeleistungssport gesehen werden", freut sich Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck von PETA. Die Tierrechts-organisation hatte im Mai 2009 gegen mehrere Pferdesportler (Spring- und Dressursport) Strafanzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen §3 des Tierschutzgesetztes eingereicht. In ihrem Abschlussbescheid bezüglich des Falls Beerbaum schreibt die Staatsanwaltschaft Münster: "Soweit der Verdacht geäußert wird, der Beschuldigte habe Pferde vor einem Wettbewerb mit Capsaicin behandelt, handelt es sich vielmehr um verbotenes Doping im Sinne von § 3 Tierschutzgesetz. Der Verstoß ist ordnungswidrig im Sinne von § 18, Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz. Ich habe das Verfahren daher zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die zuständige Ordnungsbehörde abgegeben." Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen die Pferdesportler Werth, Kutscher und Michaelis-Beerbaum laufen weiterhin.
Quelle: Pressemeldung PETA Deutschland e.V.
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