Sozialgerichtsurteil zum Barmer Vertrag

09.03.2006 | Berlin
Nachdem das Sozialgericht Gotha festgestellt hat, dass der Barmer-Hausarztvertrag keine Integrierte Versorgung ist, fordert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Maximilian Zollner, umgehend Konsequenzen: "Die Barmer Ersatzkasse muss ihr Hausarztmodell sofort einstellen", fordert Dr. Zollner. "Jeder weitere Tag kostet die Versicherten der Barmer bares Geld", so Dr. Zollner weiter.

Das Sozialgericht Gotha entschied, dass das von der Barmer Ersatzkasse vor einem Jahr öffentlichkeitswirksam vorgestellte Hausarzt/Hausapotheker-Modell nicht als Integrierte Versorgung zu werten ist, sondern ein Hausarztmodell nach § 73b SGB V sei. Auf diesen Sachverhalt hatte der NAV-Virchow-Bund von Beginn an hingewiesen. Nun, so das Gothaer Sozialgericht, müsse die Barmer das Geld, das für das Hausarztmodell von der Gesamtvergütung im ambulanten Bereich abgezogen wurde, zurückzahlen.

"Jetzt ist klar, dass letztendlich der Beitragszahler die Zeche für dieses unsinnige Abenteuer der Barmer bezahlt. Wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen in den anderen Bundesländern ebenfalls klagen, wird das zum finanziellen Fiasko für die Barmer und damit in erster Linie für deren Versicherte.

Beitragssatzerhöhungen sind dann wohl der nächste Schritt", erklärt Dr. Zollner weiter.

Der NAV-Virchow-Bund hat demgegenüber Eckpunkte erstellt, wie eine zukunftssichere und qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung aussehen muss:

  • keine Rationierung medizinischer Behandlung oder Einschränkung der Therapiefreiheit durch ein Hausarztsystem
  • die flächendeckende hausärztliche Versorgung muss sichergestellt bleiben
  • Erhalt der freien Arztwahl bei Haus- und Fachärzten
  • klar definierte zusätzliche Anforderungen, wie sie das GMG beispielhaft nennt: Stärkung der Palliativmedizin, Schmerztherapie, Behandlung von Alterserkrankungen.
  • Investitionen für zertifizierte Qualitätssicherung in den Arztpraxen und zusätzliche EDV-Ausstattung müssen honoriert werden
  • Fortbildung nach hausärztlich definierten Vorgaben, zum Beispiel durch die Fachgesellschaften
  • übergeordnete Zielsetzung: Verringerung des Dokumentationsaufwandes, Effizienzsteigerung der Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern und Verringerung der Bürokratie in den Praxen der niedergelassenen Ärzte.



Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund

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