Sicherungsverwahrung: Schwarz-gelbes Kontrastprogramm
Die Ministerin will die Sicherungsverwahrung auf Fälle schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten beschränken und nicht mehr bei Vermögensdelikten vorsehen. Das ist richtig, aber zu diesem Vorschlag schweigt die Union.
Im Grundsatz zieht die Union die richtigen Schlüsse aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung. Was Schwarz-Gelb im Jahre 1998 verbockt hat, das muss Schwarz-Gelb heute ausbaden: Etwa 70 in Sicherungsverwahrung Inhaftierte werden über kurz oder lang zu entlassen sein. Die Forderung nach einem völlig neuen System der Sicherungsverwahrung, das keine Strafe sein soll, ist richtig. Hierzu schweigt aber das Bundesjustizministerium.
Wir begrüßen die Vorschläge nur, soweit darin rechtsstaatliche Grundsätze gestärkt werden. Die Verschärfungsorgie der Union gegen Heranwachsende, nach Jugendstrafrecht Verurteilte und bei der Sicherungsverwahrung für Ersttäter ohne weitere Anhaltspunkte für deren Gefährlichkeit lehnen wir entschieden ab.
Die Union will die nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärfen, die Ministerin will sie dagegen abschaffen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die schwarz-gelbe Koalition überhaupt auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen kann und ob sich dabei eher die populistischen Hardliner oder die rechtsstaatlichen Liberalen durchsetzen werden. Die aktuellen Vorschläge zeigen: Schwarze und gelbe Vorstellungen passen auch bei dieser Frage einfach nicht zusammen
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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