Scoring: Neue Auskunftsrechte für Verbraucher

30.03.2010 | Berlin
Das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu informieren sowie Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen. Banken, Online-Händler oder Touristikunternehmen nutzen so genannte Scorewerte, um die Bonität ihrer Kunden einzuschätzen. Dabei kommt es allerdings auch zu Fehlern. Ab dem 1. April müssen Auskunfteien einmal im Jahr Anfragen zum Scorewert kostenlos beantworten.

"Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen", erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die neue Regelung geht auf eine Initiative des vzbv zurück, der 2008 in einer Studie Willkür beim Einsatz von Scoring-Verfahren festgestellt hatte.

Verbraucher können für die vergangenen zwölf Monate erfragen, welche Werte Auskunfteien zu ihrer Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Dabei müssen sie erfahren, welche Datenarten für die Berechnungen verwendet wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten. Die Auskünfte müssen laut Gesetz einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein. "Allgemeine Ausführungen und bunte Bilder reichen nicht aus. Verbraucher sollten auf klare Auskünfte pochen", so Billen. Auch Unternehmen müssen kostenlos informieren, wenn sie auf Grundlage eines Scorewertes ein konkretes Anliegen abgelehnt haben, zum Beispiel einen Telefonvertrag.

Musterbriefe der Verbraucherzentralen

Neben den großen Auskunfteien, die viele Bürger kennen, gibt es in diesem Geschäftszweig auch kleine unbekannte Firmen. "Wir erwarten, dass die Branche unkompliziert Transparenz schafft, damit Verbraucher wissen, wo sie Anfragen stellen können", fordert Billen. Unterstützung bieten auch die Verbraucherzentralen. Auf der Website des vzbv lässt sich ein Musterbrief herunterladen. In einer kurzen Online-Umfrage können Verbraucher dort außerdem ihre Erfahrungen mit dem neuen Auskunftsrecht schildern.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung verbunden sind auch wissenschaftliche Mindeststandards. Die zur Berechnung genutzten Daten müssen statistisch nachweisbar für die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens, zum Beispiel Zahlungsverzug, erheblich sein. Zudem dürfen Auskunfteien Verbraucher künftig nicht mehr über ein automatisiertes Verfahren oder lediglich wegen ihres Wohnortes in eine bestimmte Bonitätskategorie einstufen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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