Sächsische Anbieter mit Urteil "durchschnittlich" bis "gut"
"Von über 950 auf dem deutschen Strommarkt aktiven Versorgern wurden zwar nur 200 ausgewählt, die aber einen großen Anteil der privaten Haushalte abdecken."
Verglichen wurden fast 2.000 Tarife für private Haushalte, darunter 288 Grundversorgungstarife, 800 Wahltarife der Grundversorger in ihrem Grundversorgungsbereich, 868 externe Angebote und 668 Ökostrom-Tarife. Enttäuschend musste festgestellt werden, dass die von den Verbrauchern häufig gewünschte Preisgarantie nicht selbstverständlich ist und sehr differenziert nur bei einem Drittel der untersuchten Verträge zu finden ist.
Verivox ermittelte, dass die jährliche Vorauszahlung am Markt angekommen sei, da 25 Versorger (13%) Tarife mit Vorkasse anbieten. "Wir würden nicht unbedingt zu solchen Tarifen raten", sagt Pause, "da die Verbraucher das Risiko bei einer möglichen Insolvenz des Versorgers allein tragen."
Für die Bewertung wurde ein Verfahren entwickelt, welches die Vertragsgestaltung und die Serviceleistungen eines Stromtarifs nach Kundenfreundlichkeit einschätzt und entsprechend wichtet. Die Ergebnisse werden in Form von Testsiegeln mit Glühlampen gekennzeichnet. Ein Stromtarif kann maximal fünf Glühlampen erreichen, was dem Urteil "sehr gut" entspricht. Keine Glühlampe bedeutet "ungenügend" und eine Lampe entsprechend "mangelhaft".
Wer mehr zu den Untersuchungen wissen möchte, findet die komplette Studie auf der Webseite von Verivox. Wer keinen Internetzugang hat, kann Informationen zur Studie auch in der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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