Richtige Bauabnahme: Der entscheidende Schritt zum Eigenheim

08.05.2009 | Köln
Zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen / Baumängel schriftlich dokumentieren / Protokoll hilft im Rechtsstreit

Wer ein Haus baut, möchte auch so schnell wie möglich einziehen. Aber Vorsicht: Mit dem Einzug akzeptiert der Eigentümer stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Zwar besteht für alle Bauleistungen eine Gewährleistungsfrist - je nach Vertrag zwei oder fünf Jahre - und Mängel können noch nachträglich behoben werden. Aber das ist mit erheblichem Aufwand verbunden, denn mit der Abnahme findet eine sogenannte Beweislastumkehr statt. Nun muss der Hausherr in der Lage sein, einen Mangel im Nachhinein eindeutig auf den Bauträger zurückzuführen. Weil dieser Beweis für Laien schwer zu erbringen ist, erfordert dies häufig einen Sachverständigen und kostet zudem Geld und Nerven. "Die Bedeutung der Bauabnahme wird unterschätzt. Dieser Zeitpunkt ist einer der wichtigsten in der Bauphase", betont Dieter Straußberger, Geschäftsfeldleiter Bautechnik von TÜV Rheinland.

Die Bauexperten von TÜV Rheinland beurteilen fertige Gebäude anhand ausgefeilter Checklisten. Sie begutachten unter anderem Fenster, Türen, Fassaden, überprüfen Raummaße und kontrollieren Details wie angebrachte Fußleisten. Entspricht der Zustand des Gebäudes nicht dem Angebot des Bauträgers, wird das im Abnahmeprotokoll festgehalten und beide Parteien einigen sich auf eine Frist zur Nachbesserung, abhängig von der Art des Mangels. "Zwei Wochen sind in der Regel angemessen", sagt Dieter Straußberger. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauträger, dass er seiner Pflicht zur Ausbesserung nachkommt. Geschieht das nicht, hat der Bauherr das Recht, die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen zu lassen und die anfallenden Kosten seinem ursprünglichen Unternehmen in Rechnung zu stellen.

Generell lohnt es, sich bei der Bauabnahme genügend Zeit zu lassen. Außerdem rät Straußberger, Mängel so detailliert wie möglich zu beschreiben und zur besseren Dokumentation auch zu fotografieren. "Kommt es dann zu einem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und -nehmer, kann das Abnahmeprotokoll als stichhaltiger Beweis vor Gericht dienen", betont der Experte.

Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft

Dieser Beitrag wurde bisher 85 mal gelesen.
(Rang 404 auf gerichte-und-urteile.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Unschuldsvermutung muss auch für BA-Mitarbeiter gelten

17.11.2011 | In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin "Plusminus" über angebliche Unregelmäßigkeiten in der...

weiter in Unschuldsvermutung muss auch für ...

BITKOM startet Aktivitäten in Hessen

10.11.2011 | Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit Gerhard Fercho zum Landessprecher Hessen ernannt

weiter in BITKOM startet Aktivitäten in ...

Betrug mit unseriösen Gewinnbenachrichtigungen

01.11.2011 | Seit Monaten häufen sich beim LKA 3 Berlin Anzeigen im Zusammenhang mit falschen Gewinnversprechen.

weiter in Betrug mit unseriösen ...

Geld liegt eben doch auf der Straße

23.05.2011 | Die Gesetzgebung zur Dienstwagenbesteuerung führt häufig zu Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen. Dabei gibt...

weiter in Geld liegt eben doch auf der Straße ...

Peter Weigl wird neuer Direktor beim Bundesverfassungsgericht

342 mal gelesen. Rang 13 auf gerichte-und-urteile.de.

29.03.2011 | Peter Weigl, bisher Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, wird am Freitag, dem 1. April 2011, das Amt...

weiter in Peter Weigl wird neuer Direktor ...



Aktuelles

Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...

weiter ...

Urteile im IT- Recht

Anwälte, die sich mit dem IT-Recht, dem sogenannten...

weiter ...

Neuigkeiten

Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...

weiter ...

Ego- Googeln liegt im Trend

Zwei Drittel der Internetnutzer haben sich schon selbst...

weiter ...

Weitere Themen

Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten

In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...

weiter ...

BITKOM startet Aktivitäten in Hessen

Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...

weiter ...

Archiv

Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...

weiter ...

BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung

Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...

weiter ...

Verschiedenes

Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...

weiter ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...

weiter ...