Reisekataloge. Dichtung & Wahrheit. Was steckt hinter dem Katalogchinesisch der Reiseveranstalter?

20.08.2008 | Duisburg
Thema: Reisemängel

„Hotel in idyllischer Umgebung eines aufstrebenden Badeortes, der sich noch viel von seiner Ursprünglichkeit bewahrt hat“ – hört sich gut an! Die schwungvolle Beschreibung kann aber auch bedeuten, dass das Hotel so weit ab von allen Ausgeh- und Einkaufsmöglichkeiten liegt, das ein Mietwagen erforderlich wird und zudem Baulärm die gesuchte Ruhe stört. Die Natürlichkeit des Badeortes stellt sich dann auch noch oft als unsauberer Naturstrand heraus, an dem das Sonnenbaden wenig Spaß macht.

„Wer am Ferienort keine böse Überraschung erleben möchte, muss also die Texte der Reisekataloge genau studieren und übersetzen“, sagt Jürgen Zupancic, Chefredakteur des Reisemagazins „Clever reisen!“. „Das deutsche Reiserecht bestimmt, dass die Texte in Katalogen und im Internet den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen müssen. Die Anbieter können aber nicht dazu gezwungen werden, ihre Offerten negativ darzustellen. Wer will schon schreiben, dass sein Hotel dreckig, das Personal unfreundlich oder der Strand eine Müllhalde ist?“ Die Katalogtexter der Veranstalter haben deshalb eine Art „Geheimsprache“ entwickelt, die einen wunderschönen Urlaub verspricht, aber auch über die Nachteile einer Reise oder einer Unterkunft informiert. Die Reiseveranstalter wollen damit spätere Reklamationen verhindern. Immerhin hat ja alles so im Prospekt gestanden und der ist Vertragsbestandteil bei der Buchung.

Liegt das Hotel „verkehrsgünstig“, muss laut Zupancic auch schon mal mit der Schnellstraße vor der Tür gerechnet werden. Das „Internationale Publikum“ lässt sich oft mit feierfreudigen Gästen aus aller Herren Länder übersetzen. Oft bedeutet dies, dass die Unterkunft besonders von Gruppen und Vereinen stark frequentiert wird. Und selbst die so positiv klingende Aussage „bei Stammgästen sehr beliebt“ birgt die Gefahr, dass es allen anderen nicht gefallen hat, oder aber das Durchschnittsalter der Gäste sehr hoch sein könnte. „Sauber und zweckmäßig eingerichtete Zimmer“ versprechen in der Regel wenig Komfort, der „unaufdringliche Service“ dagegen oft lange Wartezeiten, bis man sein Essen bekommt, warnt Zupancic. Übrigens: Ein „Kontinentales Frühstück“ bedeutet Brot, Marmelade, Butter und Kaffee oder Tee - mehr nicht. Bei "fünf Minuten bis zum Meer" gibt’s sogar gleich zwei Fallen: Erstens steht da nicht, mit welchem Verkehrsmittel und zweitens bedeutet „Meer“ nicht gleich Strand: Das Ganze kann sich auch als Steilküste oder als Hafenmole entpuppen.

Auch auf die Hochglanz-Fotos der Kataloge ist nicht wirklich Verlass, professionell fotografiert und am Computer nachbearbeitet wirken Zimmer größer, Landschaften, Hotelbau und Poolanlagen attraktiver. Der Vergleich mit der Realität ist oft enttäuschend. „Aufpassen heißt es vor allem, wenn die Bilder wenig von der Umgebung des Hotels zeigen, dann hat diese auch meistens wenig zu bieten“, warnt Zupancic. Google Earth, der Internet-Globus im 3-D-Format, kann hier weiterhelfen. Ob das Hotel wirklich „Strandnähe“ besitzt, lässt sich mit einem unverfälschten Blick von oben schnell feststellen. Auf bis zu 40 Meter kommt der Nutzer an sein Traumurlaubsziel heran - nah genug, um Gebäude, Straßen und Strandlage zu erkennen.

„Clever reisen!“-Tipp: Informationen, wie es vor Ort wirklich aussieht, erhalten Urlauber darüber hinaus z.B. über Hotelbewertungsplattformen und Urlaubsforen im Internet. Diese bieten Bewertungen von anderen Urlaubern, die das Hotel und den Ferienort bereits kennen gelernt haben. Allerdings gilt es hier zu differenzieren: Der eine schätzt eine ruhige Lage, landestypisches Essen und geräumige Zimmer. Der andere möchte im Urlaub etwas erleben, Bekanntschaften schließen und die hauseigene Disco erst am Morgen verlassen. Was für den einen also einen klaren Reisemangel darstellt, wird vom anderen zumindest hingenommen oder sogar gewünscht.

Bei einem Reisemangel muss dieser sofort beim Reiseleiter vor Ort reklamiert werden, Fotos und Zeugen sind hierbei hilfreich. Nach der Rückkehr, spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglichem Reiseende, sollten die Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht machen werden, inklusive genauer Auflistung der Mängel und dem klar formulierten Anspruch. Mehr Infos zum Katalogchinesisch der Reiseveranstalter in der aktuellen „Clever reisen!“ (ab sofort am Kiosk, 5,10 Euro).

Quelle: Pressemeldung Markt Control Multimedia Verlag GmbH & Co.KG

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