Rechtssicherheit für ambulante Pflegeverträge
Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Verträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm. Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem Abschlussbericht zusammen.
Zwar wirken die Unterlassungsurteile immer nur zwischen den Parteien des jeweiligen Prozesses. Im Laufe des Projekts hatten jedoch zahlreiche Anbieter zugesichert, ihre Verträge nach der Veröffentlichung der juristischen Ergebnisse rechtsförmig neu zu gestalten. "Wir erwarten, dass den Worten nun auch Taten folgen", so Billen. Unter anderem geht es um Kündigungsfristen, Preisgestaltung und Haftungsregelungen.
Kündigungsfristen
So urteilten die Oberlandesgerichte Stuttgart und Schleswig-Holstein, dass Kunden ambulanter Pflegedienste das Recht haben, den Vertrag ohne Angabe besonderer Gründe von heute auf morgen zu kündigen. Sie qualifizieren die Pflegeleistung als eine Dienstleistung "höherer Art", bei der das Gesetz eine sofortige Lösbarkeit vorsieht. Wer kein Vertrauen mehr in die Leistungen des Anbieters hat, brauche keine Kündigungsfrist zu beachten, so die Richter. Dagegen sind Pflegebedürftige vor kurzfristigen Kündigungen durch den Pflegedienst geschützt. Das Landgericht Potsdam beurteilte eine Kündigungsfrist von einer Woche als zu kurz.
Preisgestaltung
Zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte erklärten Klauseln zu rückwirkenden Entgelterhöhungen für unwirksam, weil diese den Anbietern unangemessene Spielräume bei der Ankündigung und der Berechnung einräumten. Die Richter beanstandeten außerdem pauschalierende Formulierungen zur Zahlung von Investitionskosten, die sich in fast allen Verträgen fanden. Sie sind den Urteilen zufolge nicht geeignet, dem Verbraucher deutlich zu machen, welche realen Kosten er zu erwarten hat. Betroffene Verbraucher brauchen keine rückwirkenden Entgelterhöhungen oder Erhöhungen der Investitionskosten zu bezahlen.
Haftungsregeln
Die Oberlandesgerichte Stuttgart und Schleswig-Holstein urteilten außerdem, es gehöre zur "Kardinalpflicht" des Pflegevertrages, den Schlüssel zur Wohnung des Kunden sorgfältig aufzubewahren. Verliert ein Mitarbeiter des Dienstes den Schlüssel und verursacht eine gesundheitliche Schädigung des Kunden, etwa weil er sich nicht rechtzeitig Zugang zur Wohnung verschaffen konnte, so haftet er schon bei einfacher Verletzung der Sorgfaltspflicht. Die Haftung könne in diesem Fall nicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Dieser Beitrag wurde bisher 122 mal gelesen.
(Rang 222 auf gerichte-und-urteile.de)
Weitere News
Preistransparenz bei Call-by-Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt
03.11.2011 | Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Beim Thema...
weiter in Preistransparenz bei Call-by-Call: ...Urteile im IT-Recht
23.09.2011 | Anwälte, die sich mit dem IT-Recht, dem sogenannten Informationstechnologierecht, auskennen und hier mit auch...
weiter in Urteile im IT-Recht ...Wirkstoffverordnung bringt Patienten keine Vorteile - weiterhin Regressgefahr für Hausärzte
20.09.2011 | "Apotheker und Hausärzte arbeiten bei der Arzneimittelverordnung vor Ort eng im Sinne der Patienten zusammen...
weiter in Wirkstoffverordnung bringt ...Kommunen und Mittelständler haben bei Zinsswapgeschäften gute Chancen auf Schadensersatz
08.04.2011 | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/11 - die Deutsche Bank wegen...
weiter in Kommunen und Mittelständler haben ...Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten
06.04.2011 | Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten...
weiter in Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme ...Aktuelles
Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...
weiter ...Neuigkeiten
Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein
Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...
weiter ...Weitere Themen
Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten
In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...
weiter ...BITKOM startet Aktivitäten in Hessen
Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...
weiter ...Archiv
Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...
weiter ...BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung
Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...
weiter ...Verschiedenes
Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen
Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...
weiter ...Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...
weiter ...
