Rechtsprechung und Rock'n'Roll

15.01.2008 | München
Rückblick auf einen nicht alltäglichen Fall: Die Allianz ProzessFinanz unterstützte im vergangenen Jahr die Gründungsmitglieder der Rockband Status Quo bei der Durchsetzung ihrer Tantiemenforderungen

Die Allianz ProzessFinanz GmbH, europäischer Marktführer in der gewerblichen Prozessfinanzierung, hat mit ihrer Prozessunterstützung im Herbst des vergangenen Jahres zum Erfolg der Klage von Alan Lancaster und John Coghlan, Gründungsmitglieder der Rockband Status Quo, auf rückwirkende Zahlung von Tantiemen beigetragen.

Der Hintergrund: Beide Musiker hatten in den 1980er Jahren die Band verlassen. Als in den späten 1990ern klar wurde, dass die Musik von Status Quo immer noch erfolgreich gespielt wird, Lancaster und Coghlan aber keinerlei Einkünfte daraus erhielten, entschieden sie sich, ihre Tantiemenrechte einzufordern. Im November 2002 wurde die Klage gegen Handle Artists, Francis Rossi, Richard Parfitt, Sanctuary Records Group Limited und Mercury Records in London eingereicht.

Komplizierter Rechtsstreit

Der Rechtsstreit gestaltete sich jedoch kompliziert, da die beiden Musiker vor Jahrzehnten Erklärungen unterschrieben hatten, in denen sie sich angeblich - wie die Anwälte der Beklagten behaupteten - zum Verzicht auf zukünftige Tantiemeneinkünfte bereit erklärten.

Im Dezember 2004 übernahm die Londoner Kanzlei Seddons den komplizierten Fall auf der Basis eines Conditional Fee Agreement. Dessen Besonderheit ist, dass der Anwalt bei einer Niederlage seiner Mandantschaft vor Gericht kein Honorar fordert. Zusätzlich wandte sich Seddons an die Allianz ProzessFinanz GmbH mit der Bitte, die übrigen Kosten zu finanzieren.

Arndt Eversberg: "Es war etwas Besonderes, mal prominente Rock-Musiker unterstützen zu können."

Kein alltäglicher Fall

Arndt Eversberg, Geschäftsführer der Allianz ProzessFinanz in München, erinnert sich an die spannende Begebenheit: "Auch wenn wir bei unserer Arbeit oft mit herausragenden Persönlichkeiten zu tun haben, ist es doch etwas ganz Besonderes, prominente Rock-Musiker unterstützen zu können."

Aber auch aus juristischer Sicht war der Fall keine Alltäglichkeit: "Das Urteil wurde nicht allein auf Basis des klassischen Vertragsrechts, sondern auch anhand des englischen Treuhandrechts, dem sogenannten Trust Law, getroffen." Nur dadurch konnte ein rückwirkender Effekt bis zum Jahr 1982, also für einen Zeitraum von über 25 Jahren, für die beiden ehemaligen Bandmitglieder erzielt werden.

Eversberg freut sich: "Für die Entscheidung, Alan Lancaster und John Coghlan auf eigenes Risiko zu unterstützen, wurden wir belohnt." In einem wesentlichen Punkt ihrer Tantiemenklage wurde beiden Klägern in erster Instanz das Recht zugesprochen, Ansprüche rückwirkend bis zum Jahr 1982 geltend zu machen. Die übrigen Bandmitglieder von Status Quo müssen nun Rechenschaft über diese Gelder ablegen.

Über die Allianz Prozess Finanz GmbH

Die Allianz ProzessFinanz GmbH finanziert Prozesse von privaten und gewerblichen Kunden, die berechtigte Ansprüche gegen zahlungsunwillige Gegner haben, sie aber aufgrund von Kostenrisiken oder Liquiditätsproblemen nicht durchsetzen können. Bei Vorliegen überwiegender Erfolgsaussichten der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung und ausreichender Bonität des Gegners übernimmt das 2002 gegründete Unternehmen die Vorfinanzierung und das gesamte Kostenrisiko des Rechtstreits gegen eine prozentuale Beteiligung am Verfahrenserlös.

Aktuell finanziert die Allianz Prozess Finanz GmbH national und international Prozesse in Höhe von circa 300 Millionen Euro mit einer Erfolgsquote von über 80 Prozent. Ebenso finanziert das Unternehmen aber auch vorgerichtliche Verhandlungen, Schiedsgerichte und Schlichtungen sowie Mediationen, die unter anderem durch eine niedrigere Erfolgsbeteiligung besonders gefördert werden.

Mehr Informationen zum Thema>Website der Allianz ProzessFinanz>Allianz ProzessFinanz GmbH eröffnet Niederlassung in London>Allianz ProzessFinanz: Ohne Risiko Recht bekommen

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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