"Online Bewertungen ersetzen nicht das persönliche Gespräch zwischen Schülern und Lehrern"
Unter Abwägung gewichtiger Rechtsgüter hat der BGH damit erstmals Kriterien für die Zulässigkeit der umstrittenen Online-Benotungen aufgestellt.
Die engagiert und kontrovers geführte Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern personenbezogener Bewertungsplattformen im Internet macht deutlich, dass das Internet inzwischen alle Lebenswelten erfasst hat. Das Internet ist nicht gut oder schlecht. Es kommt darauf an, was man damit macht. Es ist kein rechtsfreier Raum, die Grundregeln des Persönlichkeits- und des Datenschutzes müssen auch dort eingehalten werden. Auf der anderen Seite sind Bewertungen Teil unseres Lebens - und das gilt selbstverständlich auch für das Bildungswesen. Anonyme Bewertungen im Internet werden jedoch dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern und dem Erziehungsauftrag der Schulen nicht gerecht. Anstatt miteinander zu reden, wird übereinander geredet und geurteilt. Einem gedeihlichen Miteinander und der Entwicklung eines stabilen Gemeinschaftsgefühls ist dies nicht dienlich.
Bundesinnenminister Schäuble:
"Anstelle anonymer Kritik im Internet muss die Dialogfähigkeit vor Ort in den Schulen und Klassenräumen gestärkt werden. Wo Kritik angebracht ist, muss sie auch geäußert werden, am besten konkret und direkt. Dies führt am ehesten zu Verbesserungen."
Bundesbildungsministerin Schavan:
"Uns kommt es darauf an zu zeigen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer Tag für Tag eine wichtige und anspruchsvolle Arbeit machen. Die allermeisten machen dies gut und engagiert." Dies gelte es stärker als bisher auch öffentlich zu würdigen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Bildung und Forschung
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