Neu: Rechtsschutz mit erweiterter telefonischer Rechtsberatung
Alle Rechtsschutzversicherungen der neuen Tarifgeneration beinhalten zusätzlich zum Kostenschutz nach klassischen Rechtsstreitigkeiten auch die telefonische anwaltliche Erstberatung ohne vorherigen Eintritt eines Rechtsschutzfalles.
Kunden erhalten die anwaltliche Beratung in den jeweils versicherten Lebensbereichen. Das Besondere: Die Versicherten genießen Sofortschutz. Die Telefonberatung kann also ohne die üblichen Wartezeiten in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kommen im gesamten Rechtsschutz-Privatkundengeschäft keinerlei Ausschlüsse zum Tragen. So können beispielsweise Häuslebauer, die den Immobilien-Rechtsschutz abgesichert haben, sogar zu baurechtlichen Fragen eine kompetente Erstberatung einholen. Derartige Sachverhalte, wie auch vorsätzliche Straftaten, sind sonst grundsätzlich vom Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Der neue Service bietet Rechtsschutzversicherten die Möglichkeit, rechtlichen Rat und Verhaltenstipps einzuholen, noch bevor es zu einer zu einer gerichtlichen Auseinander-setzung kommt. Viele Rechtsstreitigkeiten können mit Hilfe der juristischen Tipps sogar vermieden werden. Oftmals gelingt es Versicherten nach einer Beratung, sich mit dem Streitgegner außergerichtlich zu einigen und damit Geld, Zeit und Nerven zu sparen.
Die sofortige telefonische Rechtsauskunft wird von einem kompetenten, von der Hamburg-Mannheimer vermittelten Anwaltsnetz geleistet. Die Kunden sind also von Anfang an mit Profis im Gespräch.
Quelle: Pressemeldung Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG
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