Mehr Schutz beim Online-Kauf von Konzertkarten
Acht Firmen haben inzwischen Unterlassungserklärung abgegeben, in denen sie sich verpflichten, insgesamt 26 Klauseln nicht mehr zu verwenden. Diese hatten etwa beinhaltet, dass die Ticketanbieter keine Haftung für falsche Angaben auf ihren Internetseiten übernehmen. Andere schlossen die Rückgabe erworbener Tickets grundsätzlich aus. Weitere Klauseln räumten zwar den Verkäufern ein Rücktrittsrecht ein, nicht aber den Kunden. So stand es den Anbietern frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen bezahlt hatte. Umgekehrt hatten die Käufer dieses Recht nicht, wenn sich die Zustellung der Tickets verzögerte. Außerdem beanstandete der vzbv eine Klausel mit einer zu kurzen Reklamationspflicht. Auch mit den gesetzlich erforderlichen Hinweisen zum Anbieter nahmen es einige nicht so genau. In zwei Fällen waren die E-Mail-Adresse oder das Impressum nicht oder kaum auffindbar.
In zwei Fällen hat der vzbv inzwischen Klage erhoben. Streitpunkt sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen es zum Beispiel um die Rückgabe oder Erstattung von Tickets geht.
Der Internet-Sweep vom 31.Mai bis 4. Juni 2010 ist eine europaweite Aktion, die in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in enger Zusammenarbeit mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale durchgeführt wurde. Der Sweep berücksichtigte relevante Webseiten, die Verbrauchern regelmäßig bei der Online-Suche angeboten werden.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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