Landgericht weist Anfechtungsklagen ab
Die AMB hatte im Jahr 1997 Beherrschungsverträge mit den wichtigsten Tochtergesellschaften abgeschlossen und eine Kapitalerhöhung zur Verschmelzung des Rückversicherers im Konzern auf die Holding beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 1997 waren in der Folge angefochten worden. In seiner ausführlichen Begründung befaßte sich das Gericht mit dem Inhalt der Beschlüsse und den Anforderungen an Vorbereitung und Ablauf einer Hauptversammlung, die im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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