Landgericht Berlin kritisiert "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg und hebt einstweilige Verfügung nur aus formalen Gründen auf
Das Gericht legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Broschüre "Ampelcheck Geldanlage" als Warentest indiskutabel sei und weder sachlich noch neutral gestaltet wurde. Der Richter wörtlich: "Die Broschüre ist inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen."
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und sich dabei insbesondere auf die Behauptung gestützt, dass ihre Aussagen im "Ampelcheck" lediglich Meinungsäußerungen im politischen und geistigen Meinungskampf seien. Sie erhebe "keinen, mit einem Warentest vergleichbaren Anspruch auf Neutralität und Objektivität." Wörtlich heißt es im schriftlichen Widerspruch weiter: "Sie (die Debeka) hat keinen allgemeinen Anspruch auf eine faire Bewertung."
Quelle: Pressemeldung Debeka-Gruppe
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