Landgericht Berlin kritisiert "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg und hebt einstweilige Verfügung nur aus formalen Gründen auf

10.09.2009 | Koblenz
Das Landgericht Berlin hat in einer mündlichen Verhandlung am 10. September 2009 die von der Debeka erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem formalen Argument, die Debeka sei von der Broschüre nicht unmittelbar betroffen und könne deshalb nicht gegen sie vorgehen.

Das Gericht legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Broschüre "Ampelcheck Geldanlage" als Warentest indiskutabel sei und weder sachlich noch neutral gestaltet wurde. Der Richter wörtlich: "Die Broschüre ist inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen."

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und sich dabei insbesondere auf die Behauptung gestützt, dass ihre Aussagen im "Ampelcheck" lediglich Meinungsäußerungen im politischen und geistigen Meinungskampf seien. Sie erhebe "keinen, mit einem Warentest vergleichbaren Anspruch auf Neutralität und Objektivität." Wörtlich heißt es im schriftlichen Widerspruch weiter: "Sie (die Debeka) hat keinen allgemeinen Anspruch auf eine faire Bewertung."

Quelle: Pressemeldung Debeka-Gruppe

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