Kein Sonderstrafrecht - Sicherungsverwahrung muss rechtsstaatlich bleiben
Wir begrüßen das ablehnende Urteil des BGH, durch das der Ausnahmecharakter und die Grenzen der Sicherungsverwahrung erneut unterstrichen werden.
Ein Sonderstrafrecht darf es nicht geben, auch nicht für Sexualstraftäter. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Bundesländern kürzlich gerade wieder ins Stammbuch geschrieben.
Wenn mit einem Urteil versäumt wird, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, darf dies nicht später dadurch korrigiert werden, dass mit fadenscheiniger Begründung nachträglich eine solche konstruiert wird.
Das Recht verfügt etwa mit der Führungsaufsicht über geeignete Mittel, um die Bevölkerung trotzdem zu schützen. Hier ist die Polizei gefordert. Eine erneute Ausweitung der Sicherungsverwahrung brauchen wir daher nicht nicht, auch nicht wenn sie mit der Koalition als "Lückenschluss" verbrämt wird.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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