Heinen-Esser: Verbraucherrechte bei Internetkäufen effektiv durchsetzen

26.05.2009 | Berlin
"Ohne wirksamen Schutz der Verbraucherrechte gibt es keinen funktionierenden Markt, weder national noch in Europa", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesverbraucherministerin, Ursula Heinen-Esser, anlässlich einer gemeinsamen Aktion des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Wettbewerbszentrale.

So wurden Internetseiten, über die Elektronikprodukte wie MP3-Player, Digitalkameras und Computerzubehör vertrieben werden, auf die Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen überprüft. Das BVL wurde dabei im Rahmen des Netzwerkes europäischer Verbraucherschutzbehörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten tätig; vzbv und Wettbewerbszentrale gingen möglichen nationalen Verstößen nach.

"Nach den ersten vorliegenden Erkenntnissen gibt es vor allem Probleme bei der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung aber auch bei klaren Preisangaben zugunsten der Verbraucher", sagte Heinen-Esser. "Die an der Aktion beteiligten Einrichtungen müssen deshalb weitere Schritte unternehmen, um die Sachverhalte konkret aufzuklären und um rechtliche Schritte einzuleiten."

Die gemeinsame Aktion habe gezeigt, wie wichtig insbesondere die verbraucherschützende Funktion des Widerrufsrechts bei Verträgen im Internet sei, so Heinen-Esser weiter. Die Bundesregierung habe dies bereits erkannt und im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung eine Ausweitung der verbraucherschützenden Widerrufsrechte vorgenommen. Das entsprechende Gesetz hat am 15. Mai 2009 den Bundesrat passiert und wird in Kürze in Kraft treten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin stellte klar, dass mit Blick auf den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher ein Aufweichen deutscher Verbraucherschutzstandards auch insoweit nicht akzeptabel ist.

"Das gemeinsame Vorgehen des BVL, des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Wettbewerbszentrale ist ein klarer Beleg dafür, dass das in Deutschland im wesentlichen privatrechtlich organisierte System des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes funktioniert", so Heinen-Esser. Die reibungslose Zusammenarbeit sichere auch in Zukunft einen wirksamen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere gegenüber grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsverstößen.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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