Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes ist zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten

29.01.2010 | Berlin
Zum 1. Februar 2010 ist der Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft getreten

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Mit dem Gendiagnostikgesetz werden die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis geregelt.

* Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die untersuchte Person haben. Sie können ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen auch unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für einen Familienangehörigen zugelassen werden.

* Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Die genetische Beratung gehört zu den zentralen Elementen des Gesetzes. Bei einer genetischen Untersuchung, die der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen dient, soll der untersuchten Person eine Beratung angeboten werden. Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung bei denjenigen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben - entweder für die Gesundheit der betroffenen Person selber oder in Bezug auf die Gesundheit eines ungeborenen Kindes. Deswegen ist hier in beiden Fällen die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend.

* Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten werden solche vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (spät-manifestierende Krankheiten).

* Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben.

* Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeits-medizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden.

* Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Zur Vermeidung von Missbrauch müssen die Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen vorgelegt werden, wenn eine Versicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme (300.000 Euro) abgeschlossen werden soll.

Nach § 23 des Gendiagnostikgesetzes wurde beim Robert Koch-Institut eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet. Diese interdisziplinär zusammengesetzte Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik, insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften, zur Qualifikation von Personen zur genetischen Beratung, zu den Inhalten der Aufklärung und der genetischen Beratung, zur Durchführung von genetischen Analysen sowie an genetische Reihenuntersuchungen erstellen. Der Kommission gehören neben Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Biologie, Ethik und Recht auch Vertreter und Vertreterinnen und Mitglieder von Patienten-, Verbraucher- und Behindertenverbänden an. Die konstitutierende Sitzung hat am 30. November 2009 stattgefunden.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Telefonabzocke: Verschärftes Vorgehen gegen Werbeanrufe längst überfällig

25.08.2010 | Zur Ankündigung des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministers Johannes Remmel, wonach das Bundesland...

weiter in Telefonabzocke: Verschärftes ...

Staatsanwaltschaften besser ausstatten für die Aufarbeitung der Bankenkrise

12.08.2010 | Zur Diskussion um das gestrige Untreue-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Dr. Gerhard Schick,...

weiter in Staatsanwaltschaften besser ...

Leistungsschutzrecht: Alle Fragen offen

28.06.2010 | Zu der heutigen Anhörung des Bundesjustizministeriums zu einem geplanten Leistungsschutzrecht erklären Tabea...

weiter in Leistungsschutzrecht: Alle Fragen ...

Gerichtsverhandlung gegen Zoodirektor wegen ermordeter Tigerbabys

16.06.2010 | Morgen müssen sich Zoodirektor Kai Perret und drei weitere hochrangige Mitarbeiter des Magdeburger Zoos vor...

weiter in Gerichtsverhandlung gegen ...

Verfassungsmäßigkeit der Weinwerbeabgaben erneut bestätigt

11.06.2010 | Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit seinen Urteilen vom 10. Juni 2010 die Klagen zweier Winzer abgewiesen,...

weiter in Verfassungsmäßigkeit der ...

Aktuelles

Vormundschaftsrecht: Kinderrechte schützen

Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des...

weiter ...

Großer Erfolg für Mario Ohoven: BGH schmettert Klagen ab

Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzansprüchen gegen...

weiter ...

Neuigkeiten

Sieg für europäische Antidiskriminierungspolitik

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur...

weiter ...

Münchner Gerichte legen Ohoven- Gegnern Rückzug nahe

Mehrere Münchner Gerichte haben Klägern dringend nahegelegt,...

weiter ...

Archiv

Kundenansturm auf schnellen Rat vom Rechtsanwalt

Wenn eine rechtliche Frage unter den Nägeln brennt, schätzt...

weiter ...

Naiin: Kein Einbruchstourismus durch Google Street View

Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die...

weiter ...
Kompetente Projektpartner finden Sie auf dem Marktplatz auf Doppelklicker.de