Hartmannbund bringt Musterprozess auf den Weg
Im konkreten Fall handelt es sich um einen am Universitätsklinikum Essen beschäftigten Arzt, der nach den in den arztspezifischen Tarifverträgen verankerten strittigen Definitionen der Entgeltgruppen von seinem Arbeitgeber nicht als "Oberarzt" eingruppiert worden ist, obwohl er seit Jahren in dieser Funktion tätig ist. Die Kanzlei, die diesen Fall für den Hartmannbund vorab eingehend geprüft hat, schätzt die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht positiv ein. Der Rechtsstreit wird in den nächsten Tagen anhängig gemacht.
"Mit diesem Verfahren möchte der Hartmannbund einen Beitrag zur Klärung der unbefriedigenden Situation an vielen Kliniken leisten. Indem wir mehr Rechtssicherheit für die Ärzte erlangen, beugen wir einer weiteren Erhöhung des Konfliktpotentials in den Krankenhäusern vor", sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn.
Hintergrund: In den neuen Tarifverträgen für Universitätskliniken und kommunale Krankenhäuser sind erstmals Entgeltgruppen für Oberärzte und Leitende Oberärzte definiert. Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt sind eng gefasst. Erste Erfahrungen zeigen, dass viele Klinikträger diesen Umstand zum Nachteil der betroffenen Ärzte auslegen.
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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