Grünenthal zieht Verfassungsbeschwerde gegen Contergan-Film zurück

29.01.2008 | Aachen / Karlsruhe
Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH hat seine Verfassungsbeschwerde am 28. Januar 2008 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007 zurückgezogen. Grünenthal nimmt damit einen Vorschlag des Verfassungsgerichts auf, sich zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen auf das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg zu fokussieren.

Die Rücknahme bedeutet nach Auffassung des geschäftsführenden Gesellschafters von Grünenthal, Sebastian Wirtz, nur eine Veränderung der Vorgehensweise und nicht eine Aufgabe des bisherigen Standpunktes. Wirtz erklärte: "Unser damaliger Antrag an das Bundesverfassungsgericht verfolgte das Ziel, eine Ausstrahlung des Films bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache zurück zu stellen. Dieses Anliegen hat sich erübrigt, da das Verfassungsgericht die vorläufige Ausstrahlung des Films zugelassen hat im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Einführung von Contergan. Dabei entschied das oberste deutsche Gericht jedoch nicht über die Rechtmäßigkeit des Films. Vielmehr legte es uns nahe, diese Frage im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren vor den Zivilgerichten weiter zu verfolgen. Dies tut Grünenthal hiermit. Denn wir sind der Meinung, dass der Film auch in seiner gesendeten Fassung die Rechte unseres Familienunternehmens massiv verletzt." Das Landgericht Hamburg wird in dieser Angelegenheit am 14. März 2008 sein Urteil sprechen. Falls erforderlich, ist Grünenthal entschlossen, in der Hauptsache den Rechtsweg auszuschöpfen.

Quelle: Pressemeldung Grünenthal GmbH

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