Greenpeace wegen sieben Steinen vor Gericht

02.12.2009 | Hamburg
Heute verhandelt das Hamburger Landgericht die Schadensersatzforderung der Sand- und Kiesabbaufirma OAM-Deme-Materialien an Greenpeace. Aktivisten hatten im Sommer 2008 große Natursteine im Sylter Außenriff versenkt, um den gesetzlich zugesicherten Schutz dort durchzusetzen.

Das Sylter Außenriff ist 2004 zum Meeresschutzgebiet erklärt worden. Dennoch wird in dem Gebiet Grundschleppnetzfischerei betrieben und der Meeresboden zerstört. Erst durch den Einsatz der Aktivisten wurde ein Teil des Gebiets wirkungsvoll geschützt. Insgesamt wurden 320 Steine versenkt, von denen sieben in einen Bereich fielen, der von der Firma als ein Abbaugebiet beansprucht wird.

Nicht der Umweltschutz, sondern die Zerstörer des Schutzgebietes gehören vor Gericht, sagt Greenpeace-Meeresbiologe Thilo Maack. Das Unternehmen OAM-Deme-Materialien schädigt mit seinem Sand- und Kiesabbau massiv das Meeresökosystem. Bei dem Abbau werden täglich im gesamten Sylter Außenriff Millionen Meeresorganismen getötet. Obwohl seit Sommer 2007 kein Sand und Kies in dem einen besagten Gebiet gefördert wurde und die Verlängerung der entsprechenden Erlaubnis bis heute nicht erfolgt ist, klagt die Firma jetzt auf Schadensersatz wegen des Versenkens von sieben Natursteinen. Das ist absurd. OAM-Deme-Mineralien mit Hauptsitz in Hamburg ist eine der größten Sand- und Kiesförderfirmen Deutschlands. Sie beliefert viele regionale Großbaustellen wie die der Elbphilharmonie.

Die Steine ermöglichen ein vielfältiges Leben

Ein Jahr nach der Versenkung der Steine hat die Auswertung eines unabhängigen Gutachterbüros ergeben, dass die Steine die Artenvielfalt vor zerstörerischen Fischereimethoden schützen. Seenelken und Moostierchen siedeln sich an, Butterfisch und Zwergbutt wird Nahrung und Schutz geboten, Tintenfische legen hier ihren Laich ab. Im Außenriff können sich Schollen und Seezungen erholen und zukünftig außerhalb des Schutzgebietes wieder vermehrt gefangen werden. Selbst die Bundesregierung hat am 26.6.2009 nach umfassender fachlicher Prüfung festgestellt, dass durch die versenkten Steine kein Umweltschaden verursacht wurde.

Die Bundesregierung ergreift keine wirksamen Maßnahmen für das Meeresschutzgebiet

Das Sylter Außenriff ist eines der seltenen Steinriffe in der Nordsee. Obwohl das 5300 Quadratkilometer große Gebiet vor Sylt und Amrum schon vor fünf Jahren als europäisches Meeresschutzgebiet ausgewiesen wurde, darf dort der Meeresboden abgetragen werden. Bis heute hat die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen, um das als Natura-2000-Schutzgebiet gemeldete Sylter Außenriff zu sichern. Die Greenpeace-Schutzmaßnahme wurde als illegal bezeichnet und verboten. Die schwedische Regierung erkennt hingegen den Nutzen von Natursteinen zum Schutz des Meeres an. Mit Billigung der schwedischen Regierung hat Greenpeace schwedischen Küstengewässern im August dieses Jahres über 100 Steine versenkt, um sie vor der zerstörerischen Fischerei zu schützen.

Quelle: Pressemeldung Greenpeace

Dieser Beitrag wurde bisher 130 mal gelesen.
(Rang 196 auf gerichte-und-urteile.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Lammert und Voßkuhle diskutieren über "Verfassungsgericht und Gesetzgeber"

10.11.2011 | Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren Bundestagspräsident Norbert Lammert und der Präsident...

weiter in Lammert und Voßkuhle diskutieren ...

BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung

08.11.2011 | Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) schlossen gestern (07.11.)...

weiter in BITKOM und LKA NRW schließen ...

Bundesnotarkammer besucht Standesämter im gesamten Bundesgebiet

26.09.2011 | Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters im Jahr 2012 sind in vollem Gange. Ein...

weiter in Bundesnotarkammer besucht ...

Bundesverwaltungsgericht unterstreicht Bedeutung des Nacht- und Notdienstes

27.05.2011 | Mit der jüngsten Entscheidung zum Nacht- und Notdienst in Apotheken haben die Richter am...

weiter in Bundesverwaltungsgericht ...

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen medizinische Zwangsbehandlung

15.04.2011 | Die Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur...

weiter in Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ...



Aktuelles

Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...

weiter ...

Urteile im IT- Recht

Anwälte, die sich mit dem IT-Recht, dem sogenannten...

weiter ...

Neuigkeiten

Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...

weiter ...

Ego- Googeln liegt im Trend

Zwei Drittel der Internetnutzer haben sich schon selbst...

weiter ...

Weitere Themen

Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten

In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...

weiter ...

BITKOM startet Aktivitäten in Hessen

Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...

weiter ...

Archiv

Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...

weiter ...

BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung

Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...

weiter ...

Verschiedenes

Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...

weiter ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...

weiter ...