Gothaer Versicherung verkaufte 16-jährigem Lebensversicherung mit 49 Jahren Laufzeit

14.05.2009 | Leipzig
Der Ansatz war gut. Die Eltern von Patrick B. aus Zwickau wollten ihren Sohn gegen eine später mögliche Berufsunfähigkeit ausreichend versichert wissen. Das Ergebnis war jedoch schlecht. Die Gothaer Lebensversicherung AG verkaufte im Mai 2008 dem damals 16-jährigen eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz.

Als der junge Mann bereits Ende 2008 den Vertrag wieder beenden wollte, forderte die Versicherungsgesellschaft im März 2009 eine Nachzahlung in Höhe von 126 €. Daraufhin suchte der Betroffene die Verbraucherzentrale Sachsen auf. "In der Beratung wurde ihm erläutert, dass nicht der Versicherer von ihm, sondern er sein gesamtes Geld von der Versicherungsgesellschaft zurückfordern kann", informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Für den Abschluss von Verträgen mit Minderjährigen gelten zu deren Schutz besondere gesetzliche Regeln. Nicht nur der Genehmigung durch die Eltern, sondern zusätzlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedürfen dabei insbesondere auch Lebensversicherungsverträge. Das gilt dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Minderjährige zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Vertrag länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit fortdauern soll. Die Versicherung der Gothaer sollte bis zum 01. Mai 2057 laufen, also 49 Jahre lang. Wegen der fehlenden Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht war der Vertrag mit Patrick S. noch nicht endgültig zustande gekommen. So konnte er von dem jungen Versicherungsnehmer noch widerrufen werden. Im Ergebnis muss der Versicherer alle Einzahlungen - gegebenenfalls auch noch mit Zinsen - zurückerstatten.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen erfuhr er außerdem, dass der Vertrag ohnehin nicht seinem Versicherungsbedarf entsprach. Zwar sollte schon frühzeitig an die Absicherung der Berufsunfähigkeit gedacht werden, aber nicht in Kombination mit einer teuren und riskanten fondsgebundenen Lebensversicherung. Besser wäre es gewesen, den Berufsunfähigkeitsschutz separat, d.h. ohne die daran gekoppelte Lebensversicherung, abzuschließen. "Außerdem empfehlen wir auch in diesem Fall, sich vorab über günstige Versicherungsbedingungen verschiedener Anbieter zu informieren", sagt Hoffmann. "Das diesbezüglich Kleingedruckte ist nämlich bei einer solchen Versicherung dass A und O, damit man im Schadenfall nicht im Regen steht."

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Dieser Beitrag wurde bisher 109 mal gelesen.
(Rang 267 auf gerichte-und-urteile.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Nutella-Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

17.11.2011 | Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas so gestaltet, dass sie Verbraucher in die Irre...

weiter in Nutella-Etikett kann Verbraucher in ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ-Beiträgen vor

27.10.2011 | Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit geraumer Zeit haltlosen medialen und öffentlichen...

weiter in Roland Reuß: DFG legt detaillierte ...

Falsches Spiel mit Gewinnmitteilungen - Notarkammern warnen vor Anrufen von Fantasienotaren

16.09.2011 | Betrüger versuchen derzeit in Deutschland und Österreich mit bisher unbekannter Dreistigkeit Bürger dazu zu...

weiter in Falsches Spiel mit ...

Hahn Rechtsanwälte bietet "Sammelklagen" bei DG-Fonds 31, 34, 35 und 36 an

20.06.2011 | Am 2. Januar 2012 verjähren sämtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, die vor 2002...

weiter in Hahn Rechtsanwälte bietet ...

Volle Anrechnung der Verletztenrente auf "Hartz IV-Leistungen": Verfassungsbeschwerde erfolglos

306 mal gelesen. Rang 20 auf gerichte-und-urteile.de.

14.04.2011 | Nach dem sog. "Hartz IV-Gesetz" (SGB II) mindert Einkommen des Leistungsempfängers grundsätzlich seine...

weiter in Volle Anrechnung der ...



Aktuelles

Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...

weiter ...

Urteile im IT- Recht

Anwälte, die sich mit dem IT-Recht, dem sogenannten...

weiter ...

Neuigkeiten

Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...

weiter ...

Ego- Googeln liegt im Trend

Zwei Drittel der Internetnutzer haben sich schon selbst...

weiter ...

Weitere Themen

Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten

In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...

weiter ...

BITKOM startet Aktivitäten in Hessen

Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...

weiter ...

Archiv

Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...

weiter ...

BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung

Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...

weiter ...

Verschiedenes

Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...

weiter ...

Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...

weiter ...