Gothaer Versicherung verkaufte 16-jährigem Lebensversicherung mit 49 Jahren Laufzeit
Als der junge Mann bereits Ende 2008 den Vertrag wieder beenden wollte, forderte die Versicherungsgesellschaft im März 2009 eine Nachzahlung in Höhe von 126 €. Daraufhin suchte der Betroffene die Verbraucherzentrale Sachsen auf. "In der Beratung wurde ihm erläutert, dass nicht der Versicherer von ihm, sondern er sein gesamtes Geld von der Versicherungsgesellschaft zurückfordern kann", informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Für den Abschluss von Verträgen mit Minderjährigen gelten zu deren Schutz besondere gesetzliche Regeln. Nicht nur der Genehmigung durch die Eltern, sondern zusätzlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedürfen dabei insbesondere auch Lebensversicherungsverträge. Das gilt dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Minderjährige zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Vertrag länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit fortdauern soll. Die Versicherung der Gothaer sollte bis zum 01. Mai 2057 laufen, also 49 Jahre lang. Wegen der fehlenden Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht war der Vertrag mit Patrick S. noch nicht endgültig zustande gekommen. So konnte er von dem jungen Versicherungsnehmer noch widerrufen werden. Im Ergebnis muss der Versicherer alle Einzahlungen - gegebenenfalls auch noch mit Zinsen - zurückerstatten.
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen erfuhr er außerdem, dass der Vertrag ohnehin nicht seinem Versicherungsbedarf entsprach. Zwar sollte schon frühzeitig an die Absicherung der Berufsunfähigkeit gedacht werden, aber nicht in Kombination mit einer teuren und riskanten fondsgebundenen Lebensversicherung. Besser wäre es gewesen, den Berufsunfähigkeitsschutz separat, d.h. ohne die daran gekoppelte Lebensversicherung, abzuschließen. "Außerdem empfehlen wir auch in diesem Fall, sich vorab über günstige Versicherungsbedingungen verschiedener Anbieter zu informieren", sagt Hoffmann. "Das diesbezüglich Kleingedruckte ist nämlich bei einer solchen Versicherung dass A und O, damit man im Schadenfall nicht im Regen steht."
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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