Google verstärkt Datenschutz bei Street View weiter
Google hatte sich im Zuge dessen zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen. So wird unter anderem seit April 2009 die Möglichkeit des vorherigen schriftlichen Widerspruches gegen die Abbildung eines Hauses/Wohnung noch vor dem Start des Dienstes angeboten. Dies wurde in dieser Woche um ein zusätzliches Internet-Angebot zur Übermittlung von Widersprüchen ergänzt. Ungeachtet dessen besteht auch nach Start von Street View wie in allen anderen Ländern die unbefristete Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion.
Google hat dem - in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befassten - Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:
- dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
- dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
- dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
- dass die Daten - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
- dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Damit geht Google über die bereits im April 2009 mit den deutschen Datenschutzbehörden beschlossenen Datenschutzmaßnahmen hinaus.
Statement Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter, Google: "Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden. Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln."
Statement Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."
Quelle: Pressemeldung Google Germany GmbH
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