Google Street View
Trotz der weitreichenden datenschutzrechtlichen Bedenken warnt der vzbv vor überzogenen Reaktionen. "Das Ausmaß der aktuellen Debatte trägt eher zur Verunsicherung, denn zur Sensibilisierung bei", meint Falk Lüke, Referent im vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Sowohl die Unternehmen als auch die Politik seien der Öffentlichkeit nach wie vor Erklärungen schuldig, was sie in der nächsten Zeit zu tun gedenken, damit Verbraucher nicht um den Verlust ihrer Persönlichkeitsrechte fürchten müssen.
Kein Grund zur Hysterie
Verbraucher sollten bei der aktuell hitzigen Debatte einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen. "Konkret geht es aktuell um die eine Frage, ob sie damit einverstanden sind, wenn die Straßenansicht ihres Hauses im Internet zu sehen ist oder nicht", so Lüke. Wenn nicht, sollten sie widersprechen. Informationen dazu, wie sie widersprechen können, finden Verbraucher auf der Website des vzbv-Projektes Verbraucherrechte in der digitalen Welt (surfer-haben-rechte.de).
Ohne erfüllte Voraussetzungen kein Dienst
Der vzbv kritisiert Google für das Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben. Dadurch nährt das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Aus Sicht des vzbv müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Dienst an den Start gehen kann. So muss Google vor einer Freischaltung des Dienstes:
- sicherstellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend.
- alle Widersprüche abarbeiten. Ein Widerspruch muss auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.
Parallel dazu muss die Politik die Rechtslage in zwei wesentlichen Punkten anpassen:
- Die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig.
- Die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Dieser Beitrag wurde bisher 107 mal gelesen.
(Rang 278 auf gerichte-und-urteile.de)
Weitere News
Unschuldsvermutung muss auch für BA-Mitarbeiter gelten
17.11.2011 | In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin "Plusminus" über angebliche Unregelmäßigkeiten in der...
weiter in Unschuldsvermutung muss auch für ...BITKOM startet Aktivitäten in Hessen
10.11.2011 | Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit Gerhard Fercho zum Landessprecher Hessen ernannt
weiter in BITKOM startet Aktivitäten in ...Betrug mit unseriösen Gewinnbenachrichtigungen
01.11.2011 | Seit Monaten häufen sich beim LKA 3 Berlin Anzeigen im Zusammenhang mit falschen Gewinnversprechen.
weiter in Betrug mit unseriösen ...Geld liegt eben doch auf der Straße
23.05.2011 | Die Gesetzgebung zur Dienstwagenbesteuerung führt häufig zu Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen. Dabei gibt...
weiter in Geld liegt eben doch auf der Straße ...Peter Weigl wird neuer Direktor beim Bundesverfassungsgericht
342 mal gelesen. Rang 13 auf gerichte-und-urteile.de.
29.03.2011 | Peter Weigl, bisher Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, wird am Freitag, dem 1. April 2011, das Amt...
weiter in Peter Weigl wird neuer Direktor ...Aktuelles
Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...
weiter ...Neuigkeiten
Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein
Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...
weiter ...Weitere Themen
Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten
In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...
weiter ...BITKOM startet Aktivitäten in Hessen
Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...
weiter ...Archiv
Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...
weiter ...BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung
Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...
weiter ...Verschiedenes
Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen
Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...
weiter ...Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...
weiter ...
