Gericht sieht im Fall Emig hr als Opfer, nicht als Täter
„Das Landgericht hat klargestellt, der hr war Opfer, nicht Täter, es handelt sich um ein ‚System Emig‘, von einem ‚System hr‘ kann keine Rede sein“, erklärt hr-Intendant Helmut Reitze. „Jürgen Emig hat durch sein Fehlverhalten dem hr und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt großen Schaden zugefügt. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tut, als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei aber Geld in die eigene Tasche steckt, der verkauft die Rundfunkfreiheit. Für dieses kriminelle Verhalten muss Jürgen Emig nun mit einer Gefängnisstrafe büßen“, so Reitze weiter.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt mache deutlich, dass das Vergehen eines Einzelnen bestraft werde. Mit erheblicher Energie habe Jürgen Emig seine Verstöße gegen Vorschriften des hr über Jahre hinweg geschickt verschleiert. „Das Landgericht ist den Versuchen Emigs nicht gefolgt, die Verantwortung für seine Taten auf andere im hr abzuschieben“, sagt Reitze weiter. Die SMP sei nach den Worten des Richters keineswegs – wie von Emig behauptet – eine schwarze Kasse des hr gewesen, sondern eine von Emig. Auch viele andere Vorwürfe Emigs habe das Gericht als unplausibel bezeichnet. So hat der Richter wörtlich bestätigt, dass der hr „sehenden Auges keine Schleichwerbung geduldet hat“. Auch dies habe Jürgen Emig eigenmächtig betrieben.
Zur Kritik des Gerichts an den Kontrollmechanismen im hr erklärt Intendant Reitze, er habe dafür gesorgt, dass 14 Monate nach seinem Amtsantritt Jürgen Emig nicht mehr Sportchef des hr gewesen ist. „Wir haben nach der Analyse der Vorfälle und aufgrund der beschlagnahmten Akten der Staatsanwalt schon längst Konsequenzen gezogen. Die so genannten Beistellungen zur Finanzierung von Sportsendungen habe ich bereits im Jahr 2004 abgeschafft. Obwohl sie bis heute rechtlich zulässig sind und das Gericht dies auch nicht in Zweifel gezogen hat, waren sie doch das Einfallstor für die korrupten Machenschaften von Emig“, stellt Reitze fest. Außerdem seien Kontrollmaßnahmen eingeführt worden. So untersuchen Wirtschaftsprüfer seit 2005 jährlich alle Buchungsvorgänge im Hessischen Rundfunk („Fraud-Scan“) - bislang ohne Auffälligkeiten. Auch die Führungskräfte der Redaktionen sind im Sinne verschärfter Selbstkontrolle erneut auf die Einhaltung der Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm von hr und ARD hingewiesen worden.
Quelle: Pressemeldung Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
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