Gallinat-Bank zur Rückabwicklung verurteilt

06.10.2006 | Bremen
Hahn Rechtsanwälte erzielen bei IBH-Fonds Erfolge vor dem Landgericht Essen

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) hat in zwei Fällen vor Gericht Erfolge gegenüber der Gallinat-Bank AG verbuchen können. Mit einem Urteil vom 17.08.2006 hat das Landgericht Essen die Gallinat-Bank AG zur Rückabwicklung einer darlehensfinanzierten Fondsbeteiligung verurteilt. Der unerfahrenen Anlegerin war im Jahr 1999 eine Beteiligung an der "Wohnbaufonds Dresden-Leipzig GbR" - ein Fonds der IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH - zur Zeichnung empfohlen worden. In einem ersten Beratungsgespräch, welches bei der Anlegerin zu Hause stattfand, wurde dieser geraten, die Beteiligung über ein Darlehen bei der Essener Gallinat-Bank AG zu finanzieren. Aufgrund der garantierten Ausschüttungen und der zu erzielenden Steuervorteile würde sich die Beteiligung von selbst tragen. Ein finanzielles Risiko bestünde nicht. Und die Beteiligung eigne sich bestens zur Altersvorsorge. In einem zweiten Gespräch kurze Zeit später kam es zu Hause zur Unterzeichnung von Darlehens- und der Beteiligungsvertrag.

Danach musste die Anlegerin jedoch feststellen, dass die Kapitalanlage sich keineswegs selbst trug. Es waren hohe Zins- und Tilgungszahlungen zu erbringen, Ausschüttungen flossen dahingehend nach kurzer Zeit überhaupt nicht mehr.

Das Landgericht ist Durchführung der Beweisaufnahme der Argumentation von HRP gefolgt, dass die Klägerin zum Widerruf des Darlehensvertrages nach dem HWiG berechtigt war. Die abgegebenen Erklärungen beruhten auf einer Haustürsituation. Da die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprach, konnte der Darlehensvertrag und das mit ihm verbundene Geschäft, die Fondsbeteiligung, widerrufen werden.

Durch das Urteil bekam die Anlegerin den Großteil der von ihr erbrachten Zahlungen, Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsbeteiligung, zurück.

In einem weiteren Verfahren vor dem LG Essen konnte HRP mit der Gallinat-Bank AG einen Vergleich schließen. Dieser sieht für den Anleger die Ausbuchung des Darlehensrestsaldos bei einer geringen Restzahlung und Übertragung der Fondsbeteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Ortszentrum Bad-Kohlgrub GbR vor.

HRP raten den geschädigten Anlegern aller IBH-Fonds, "die Gunst der Stunde zu nutzen" und möglichst zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall rechtliche Möglichkeiten zur Rückabwicklung der Beteiligung und deren Darlehensvertrages bestehen.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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