Firmen-Vertrags-Rechtsschutz: ALLRECHT öffnet Tarif
Einzige Voraussetzung, um den Tarif abzuschließen, ist, dass der Betrieb in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen oder die Betriebsart des Kunden in den Anlagen A und B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt ist.
Für Innungsbetriebe ist der Versicherungsschutz allerdings besonders günstig zu haben: Sie erhalten einen Beitragsvorteil von rund 20 Prozent gegenüber Unternehmen, die keiner Innung angehören. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT deckt ein Segment ab, das auf dem deutschen Markt nach wie vor kaum versicherbar ist. Der Versicherungsschutz gilt für ganz Europa. Die ALLRECHT übernimmt die Kosten in gerichtlichen Verfahren ab 1.500 Euro Streitwert. Dafür stehen dem versicherten Betrieb maximal 300.000 Euro je Rechtsschutzfall bei einer Mindestselbstbeteiligung von je 500 Euro zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung SIGNAL IDUNA Gruppe
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