Empfehlung der Spitzenverbände rechtswidrig
Mit der Bitte um Rechtsklarheit hatte sich die BIG an das Ministerium und die Aufsichtsbehörde gewandt. »Aus unserer Sicht entbehrte die Empfehlung der Spitzenverbände der Rechtsgrundlage. Nach dem neuen Gesetz können Krankenkassen die Kündigung eines Mitglieds nicht mit dem Hinweis auf abgelaufene Fristen ablehnen«, so Frank Neumann, Vorstand der Direktkrankenkasse. Die Spitzenverbände hatten die entsprechenden Gesetzesstellen jedoch anders ausgelegt und den Ihnen angeschlossenen Kassen die Beibehaltung der kurzen Sonderkündigungsfrist empfohlen.
Von höchster Stelle wurde nun die Einschätzung der BIG bestätigt. Ein Erfolg für die Verbraucher, die in vielen Fällen erst durch die Gehaltsabrechnung von einer Beitragssatzerhöhung ihrer Kasse erfuhren. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt den Versicherten, ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist die Kasse erneut zu wechseln.
Die BIG Gesundheit hat derzeit rund 90.000 Versicherte und verzeichnet seit Jahresbeginn enorme Zuwächse. Mit ihrem Beitragssatz von 12,1 % gehört sie zu den günstigsten Krankenkassen bundesweit.
Quelle: Pressemeldung BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund
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