EU-Richter: Machtwort für Naturschutz
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Auswahl von Naturschutzgebieten im Rahmen des gemeinsamen EU-weiten Schutzgebietsnetz ausschließlich nach Naturschutzkriterien erfolgen darf. Die Gebietsausweisung darf nach Beschluss der EU-Richter nicht aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen verweigert werden. Der WWF begrüßt die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts als klares Bekenntnis zum Naturschutzprinzip und fordert das Verwaltungsgericht Oldenburg und die Bundesregierung auf, jetzt die erforderlichen Schritte zur Ausweisung zügig einzuleiten. Die Stadt Papenburg hatte gegen die Listung des Schutzgebiets in Brüssel Klage erhoben, weil sie als Werftstandort wirtschaftliche Nachteile befürchtete.
"Hier ist endlich ein längst fälliges Machtwort für den Naturschutz gesprochen worden, das sich nicht auf die Unterems beschränkt " sagte Uwe Johannsen, Naturschutzexperte des WWF. Diese Grundsatzentscheidung habe Signalwirkung auch für die Flussmündungen von Elbe und Weser sowie für andere europäische Schutzgebiete. "Mit dem Urteil ist der Blockadepolitik ein Riegel vorgeschoben worden und das Gebiet der Unterems muss nun schnell als schützenswerte Naturregion nach der EU-Habitatrichtlinie ausgewiesen werden" sagte Johannsen weiter. Dazu sei das Verwaltungsgericht Oldenburg nun aufgefordert, zügig ein Urteil zu sprechen und den Weg für die Ausweisung des Gebiets freizumachen. An die Bundesregierung richtet sich die Forderung, der EU-Kommission schnellstmöglich ihr Einvernehmen zur Listung der Region als besonders schützenswertes Gebiet zu erteilen.
Zur Frage der regelmäßigen Flussvertiefungen der Ems, betonte das Gericht ausdrücklich die Pflicht, Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume im Schutzgebiet und Beeinträchtigungen der dort lebenden Arten zu vermeiden. Dies gelte auch, wenn eine FFH-Verträglichkeitsprüfung der Baggerarbeiten aus formalen Gründen nicht erforderlich sein sollte. "Eine strengere Prüfung der Ausbaggerungen ist die logische Konsequenz" sagte WWF-Naturschutzexperte Uwe Johannsen "Es ist nicht vorstellbar, dass die bisherige Vertiefungspraxis, die zur Verschlickung und Sauerstoffverknappung in der Ems geführt hat, mit den Schutzzielen eines FFH Gebiets vereinbar ist."
Die Umweltverbände WWF, BUND und NABU suchen seit einiger Zeit gemeinsam mit der in Papenburg ansässigen Meyer Werft und den zuständigen Behörden nach nachhaltigen Lösungen zur Renaturierung der Unterems. "Wir wollen, dass die Ems wieder ein lebendiger Fluss wird und sich die Werft in Papenburg entwickeln kann. Es ist nicht einfach, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte unter einen Hut zu bekommen, aber der eingeschlagene Weg zur Zusammenarbeit ist der einzige erfolgversprechende", ist Johannsen überzeugt. Das Urteil aus Brüssel verpflichte die Akteure zum Erfolg.
Quelle: Pressemeldung WWF Deutschland
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