Dr. Thomas: "Sprechzimmer des Arztes ist Tabuzone!"

07.07.2004 | Berlin
"Eine offenbar gewollte Fehl-Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Großen Lauschangriff führt zur Missachtung dort aufgestellter Grundsätze und bedroht den Personenkreis mit dem Recht zur Zeugnisverweigerung."

Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmanbundes, zeigte sich in Berlin "empört und entsetzt" über den jetzt von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Referentenentwurf, in dem der erklärte Wille zu Tage trete, künftig auch Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte, Journalisten und selbst die Pfarrer im Beichtstuhl abzuhören, wenn dies im angeblichen Interesse der wirksamen Strafverfolgung liege.

"Das Sprechzimmer des Arztes ist absolute Tabuzone und muss diesen Status ohne Abstriche behalten", bekräftigte Dr. Thomas und verwies darauf, dass 1998 das Gesetz zum Großen Lauschangriff parteiübergreifend so formuliert worden war, dass Berufsgeheimnisträger nicht per Wanze belauscht werden dürfen. "Es ist keinesfalls erkennbar, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 gerade dies geändert wissen will", konstatierte der Hartmannbund-Vorsitzende und kündigte "energische Demarchen durch alle parlamentarischen Institutionen auf Bundes- und Länderebene für den Fall an, dass diese brüskierende, intimste Bereiche des menschlichen Lebens gnadenlos zerstörende Vorhaben weiter verfolgt werden wird."

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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