DG-Fonds: Bank zu Schadensersatz verurteilt
Der 9. Zivilsenat kam zu der Überzeugung, dass die Bank falsch beraten hat, so dass sie dem Anleger seine Beteiligungssumme nebst Agio zuzüglich entgangenem Gewinn und abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen sowie erzielter Steuervorteile ersetzen muss. Der Anleger hatte sich am 6. Dezember 1995 mit 20.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio am DG-Fonds 35 beteiligt. "Anleger von DG-Fonds, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten jetzt initiativ werden", erklärt die Anwältin des Klägers, Dr. Petra Brockmann von der Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. "Die Chancen auf ein obsiegendes Urteil haben sich deutlich verbessert. Auch sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sinnvoll ist." Die Kanzlei hat bundesweit zahlreiche Klagen von Anlegern, die in DG-Fonds investiert sind, eingereicht. "Wir erwarten in Kürze weitere positive Urteile in erster Instanz, was auch die Chancen für die Durchsetzung von Vergleichen deutlich verbessern dürfte", so Dr. Petra Brockmann weiter. Die Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bundesweit rund 700 Anleger von DG-Fonds, die teilweise in mehreren Fonds engagiert sind. Notleidend sind mindestens zehn DG-Fonds (Nr. 17, 26, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37 und 39). Die geschlossenen Immobilienfonds wurden von der DG-Anlage Gesellschaft mbH aufgelegt und von den Volks- und Raiffeisenbanken sowie von der Südwestbank vertrieben. Die Gesamtzahl der geschädigten Anleger beläuft sich auf über 20.000 bei einer Gesamtsumme von geschätzten 500 Millionen Euro. Zu den Fonds liegen Hahn Rechtsanwälte mehrere Sachverständigengutachten vor, die zahlreiche Prospektfehler nachweisen.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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