Condor konzentriert sich auf Nachtflugverfahren in Frankfurt
Die Condor Flugdienst GmbH wird das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Beschränkung der bisherigen Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle nicht weiter betreiben. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende Juli die Regelung auf die Klagen betroffener
Anwohner bestätigt hat, wird Condor daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Das Unternehmen hat sein Angebot am Flughafen Leipzig/Halle bereits zum Sommer 2008 erheblich eingeschränkt. Condor wird sich in der juristischen Auseinandersetzung über die Ausweitung von Nachtflugverboten an deutschen Flughäfen auf die verbleibenden zentralen Standorte, insbesondere in Frankfurt, konzentrieren. Die Condor bedauert, dass an deutschen Flughäfen eine Fehlentwicklung hinsichtlich der Nachtflugmöglichkeiten eingetreten ist. "Sollte sich diese
Entwicklung in Deutschland nicht umkehren lassen, wird dies gravierende Konsequenzen für ein Urlaubsangebot haben, das auch für die breite Bevölkerung erschwinglich ist", erklärt Ralf Teckentrup, Geschäftsführer der Condor. "Angesichts der sachlichen Zwänge des Tourismus ist der touristische Luftverkehr von und nach Deutschland auf Nachtflüge dringend angewiesen." Die Gerichtsverfahren über die nächtlichen Betriebsbeschränkungen vor allem in Frankfurt seien daher entscheidend für die Zukunft des deutschen Ferienflugverkehrs. Condor ist eine der führenden Freizeitfluggesellschaften in Europa. Die Anteile an der Condor Flugdienst GmbH werden von der Thomas Cook AG (75,1%) und der Deutschen Lufthansa AG (24,9%) gehalten. Die Freizeitfluggesellschaft feierte 2006 ihr 50stes Flugbetriebsjahr. Im März 1956 starteten die ersten Flüge von Frankfurt nach Tel Aviv und Mallorca.
Quelle: Pressemeldung Thomas Cook AG
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