Bioland: Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft unabdingbar
"Der Fortbestand des Standortregisters, mit dem gentechnisch veränderte Pflanzen flurstücksgenau angezeigt werden müssen sowie der Fortbestand der gesamtschuldnerischen Haftung sind Grundvoraussetzungen zum Schutz der Biolandwirte und Imker".
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Gesetzgeber das Vorsorgeprinzip durch noch strengere Regelungen zur Geltung bringen könnte. Bioland fordert daher die Bundesregierung auf, diesen Spielraum bei der angekündigten Novelle des Gentechnikgesetzes zu nutzen. "Die Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz sind nach wie vor unzureichend, da sie nur einen Teil der Schäden abdecken. Zudem wurden bei den Schutzregelungen bisher die Interessen der Imkerei unzureichend berücksichtigt", erläutert Dosch. So besteht ein Haftungsanspruch bei gentechnisch verunreinigten Ernten erst ab einer Schwelle von 0,9 Prozent. Damit wird ein Großteil der Haftungsfälle nicht entschädigt, die Bauern bleiben auf ihrer verunreinigten Ernte und dem Schaden sitzen. Zudem sind die Abstandsregelungen nicht ausreichend, um Einträge von GVO in Honig zu verhindern. "Wir fordern beim Haftungsrecht einen umfassenden Schutz der gentechnikfreien Land- und Ernährungswirtschaft und die vollständige Anwendung des Verursacherprinzips sowie Regelungen zum Schutz der Imkerei," so Dosch.
Quelle: Pressemeldung Bioland Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
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