Bedeutsamer Sieg für religiöse Minderheiten in der Türkei
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu Gunsten orthodoxer Christen ist ein bedeutsamer Gewinn für alle religiösen Minderheiten in der Türkei.
Nicht nur, dass die Enteignung ohne Entschädigung 1997 illegal war und gegen das Recht auf Schutz des Eigentums verstieß, muss die Regierung nun das Patriarchat wieder formell als Besitzer anerkennen und darüber hinaus 26.000 Euro Entschädigung zahlen.
Dieses Urteil ist zwar ein kleiner, jedoch bedeutsamer Schritt für alle Christen in der Türkei. Religiösen Gemeinschaften ist es heute immer noch nicht möglich auf einfachem Wege in der Türkei Immobilien zu erwerben und zu verwalten. Vielmehr ist dies nur unter sehr schwierigen und umständlichen Umwegen möglich.
Es handelt sich um einen nichtakzeptablen Zustand der in einem vollwertigen demokratischen Staat nicht sein darf. Das Urteil ist mehr als zu begrüßen, da es den religiösen Minderheiten in der Türkei die Hoffnung gibt, dass ihr Kampf gegen dieses Unrecht nicht erfolgslos ist.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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