BKK Gesundheit schließt Kompromiss mit der KV Baden-Württemberg

08.08.2006 | Berlin
Vergütungsstreit mit Ärzten beigelegt

Die BKK Gesundheit hat ihren Vergütungsstreit mit den Ärzten in Baden-Württemberg beigelegt. Bei der Umsetzung eines Gesetzes kam es zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der BKK Gesundheit zum Streit über die korrekte Höhe der zu zahlenden Honorare. In dem jetzt erzielten Kompromiss haben sich die KV Baden-Württemberg und die BKK Gesundheit darauf verständigt, die Ärzte leistungsgerecht zu bezahlen.

Leistungsgerechte Vergütung für die Ärzte in Baden-Württemberg

Die BKK Gesundheit hat ihren Vergütungsstreit mit den Ärzten in Baden-Württemberg beigelegt. Bei der Umsetzung eines Gesetzes kam es zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der BKK Gesundheit zum Streit über die korrekte Höhe der zu zahlenden Kopfpauschalen. Im Sinne ihrer Versicherten setzt sich die BKK Gesundheit für leistungsgerechte Vergütungen ein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind die Vertreter der niedergelassenen Ärzte; sie haben die Aufgabe, die ärztlichen Vergütungen mit den Krankenkassen auszuhandeln und auf ihre Ärzte zu verteilen. In dem jetzt erzielten Kompromiss haben sich die KV Baden-Württemberg und die BKK Gesundheit darauf verständigt, die Ärzte leistungsgerecht zu bezahlen.

Dadurch bezahlt die BKK Gesundheit für die ärztlichen Leistungen nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig. Die BKK Gesundheit steht mit weiteren Kassenärztlichen Vereinigungen in Kontakt, um eine Lösung des Vergütungsstreits zu erreichen.

Stichwort Kopfpauschalen

Die BKK Gesundheit bezahlt für alle Mitglieder zusammen einen Gesamtbetrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Der größte Teil der Vergütung ist als Pauschale pro Mitglied (Kopfpauschale) festgelegt. Die Kopfpauschale wird unabhängig von den tatsächlichen für die Versicherten erbrachten Leistungen gezahlt; sie wurde per Gesetz aus den Ausgaben von 1991 für jede Krankenkasse individuell gebildet.

Der einzelne Arzt bekommt keine Kopfpauschale - sein Honorar berechnet seine Kassenärztliche Vereinigung so: Der von den Krankenkassen gezahlte Gesamtbetrag geteilt durch die Summe der abgerechneten Punkte aller Ärzte ergibt den für den einzelnen Arzt wichtigen Punktwert. Je mehr Punkte (und damit Leistungen) abgerechnet werden, desto weniger Geld bekommt der Arzt für die einzelne Leistung - sozusagen für den einzelnen Punkt. Das Einkommen der Ärzte hängt somit davon ab, wie viele Punkte (und damit Leistungen) abgerechnet werden.

Quelle: Pressemeldung BKK Gesundheit

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