BITKOM begrüßt neue Regeln für Telefonwerbung
BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: "Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten." Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen. Entscheidend sei, dass Unternehmen ihre Kunden weiterhin sinnvoll telefonisch betreuen können.
Das Gesetz, das noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Scheer begrüßte, dass der Bundestag weiter reichenden Forderungen nach einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung telefonischer Verträge eine Absage erteilt hat. "Es wäre nicht praktikabel, alle Bestellungen zunächst als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt werden. Das würden auch die Kunden nicht akzeptieren", erklärt der BITKOM-Präsident. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche an dieser Stelle aus. "Es ist auch im Interesse der Verbraucher, das Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen."
Ein Widerrufsrecht soll es nicht geben bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, zum Beispiel Auskunftsdiensten. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Scheer: "Damit hat die Politik Augenmaß bewiesen - die telefonischen Mehrwertdienste hätten sonst auf dem Spiel gestanden."
Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte "Opt-in"-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch "cold calls" genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine "Opt-out"-Regelung - dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.
"Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden langfristig keinen Erfolg haben", betont Prof. Scheer. Unerlaubte Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen Eigeninteresse zu vermeiden. "Im BITKOM sind wir überzeugt, dass sich kundenorientiertes Verhalten auszahlt."
Unternehmen können in ihrem Computersystem die Einwilligung der Kunden zu Werbeanrufen nachweisbar dokumentieren - und so sicherstellen, dass nur diejenigen angesprochen werden, die ihr Einverständnis gegeben haben. Außerdem sorgen Firmen für Klarheit, indem sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen verständlich gestalten und sich über die Rechtsprechung informieren.
Quelle: Pressemeldung BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.
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