BGH: Keine Haftung für Tauschbörsennutzung bei gesichertem WLAN
Im vorliegenden Fall wurde der Inhaber eines Internetanschlusses auf Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Schadensersatz in Anspruch genommen. Vom fraglichen Internetanschluss aus war an einer Tauschbörse teilgenommen worden, dabei wurden Urheberrechte des Klägers verletzt. Der Inhaber des Anschlusses nutzte WLAN (Wireless Local Area Network), also ein drahtloses lokales Netzwerk, um sich kabellos ins Internet wählen zu können. Dabei ließ er die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers unverändert, und setzte kein persönliches Passwort ein.
Zum Zeitpunkt der Tauschbörsennutzung befand sich der Inhaber des Anschlusses im Urlaub, so dass eine Haftung als Täter ausschied. Nach Ansicht des BGH kann der Anschlussinhaber jedoch als bloßer Betreiber des Anschlusses auf Unterlassung und Zahlung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden, wenn er den WLAN-Anschluss nicht ausreichend sichert, und ein Dritter Urheberrechtsverletzungen über den Anschluss begeht. Schadensersatz an den Rechteinhaber wird nach Auffassung des Gerichts dagegen nicht geschuldet.
Die Prüfpflichten des Anschlussinhabers sind dabei beschränkt. Insbesondere verlangt der BGH vom privaten Betreiber eines WLAN-Netzes nicht, seine Netzwerksicherheit fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Ausreichend ist i.d.R. eine marktübliche Sicherung zum Zeitpunkt der Installation des Routers. Im vorliegenden Fall hatte der Anschlussinhaber die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers unverändert gelassen und kein persönliches Passwort eingesetzt. Dies hätte jedoch nach Ansicht des BGH zum Zeitpunkt der Einrichtung des Anschlusses erwartet werden können. Der Beklagte wurde daher zu Unterlassung und zur Erstattung der Abmahnkosten verpflichtet. Nach aktuellem Recht dürfen die Abmahnkosten allerdings nur 100 EUR (ggf. zzgl. Auslagen) betragen.
Praxistipp:
Inhaber von Internetanschlüssen sollten marktübliche Sicherungen einrichten und dies belegen können. Wer eine Abmahnung erhält sollte genau prüfen, ob er als Täter haftet oder ob er sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen kann. Wird Zahlung verlangt ist darüber hinaus zu prüfen, ob die verlangte Höhe gerechtfertigt ist.
Mehr zum Thema Keine Haftung für Tauschbörsennutzung bei gesichertem WLAN
Quelle: Pressemeldung Dr. Jan Peter Müßig
Dieser Beitrag wurde bisher 163 mal gelesen.
(Rang 122 auf gerichte-und-urteile.de)
Weitere News
Lammert und Voßkuhle diskutieren über "Verfassungsgericht und Gesetzgeber"
10.11.2011 | Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren Bundestagspräsident Norbert Lammert und der Präsident...
weiter in Lammert und Voßkuhle diskutieren ...BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung
08.11.2011 | Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) schlossen gestern (07.11.)...
weiter in BITKOM und LKA NRW schließen ...Bundesnotarkammer besucht Standesämter im gesamten Bundesgebiet
26.09.2011 | Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters im Jahr 2012 sind in vollem Gange. Ein...
weiter in Bundesnotarkammer besucht ...Bundesverwaltungsgericht unterstreicht Bedeutung des Nacht- und Notdienstes
27.05.2011 | Mit der jüngsten Entscheidung zum Nacht- und Notdienst in Apotheken haben die Richter am...
weiter in Bundesverwaltungsgericht ...Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen medizinische Zwangsbehandlung
15.04.2011 | Die Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur...
weiter in Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ...Aktuelles
Preistransparenz bei Call- by- Call: Verbraucher werden endlich vor Abzocke geschützt
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen die Rechte der...
weiter ...Neuigkeiten
Mietrecht muss klimafreundlich und sozial gerecht sein
Zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz...
weiter ...Weitere Themen
Unschuldsvermutung muss auch für BA- Mitarbeiter gelten
In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das ARD-Magazin...
weiter ...BITKOM startet Aktivitäten in Hessen
Auftaktveranstaltung beschäftigt sich mit Cyber-Sicherheit...
weiter ...Archiv
Lammert und Voßkuhle diskutieren über Verfassungsgericht und Gesetzgeber
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "W-Forum" diskutieren...
weiter ...BITKOM und LKA NRW schließen Kooperationsvereinbarung
Der Hightech-Verband BITKOM und das Landeskriminalamt...
weiter ...Verschiedenes
Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen
Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...
weiter ...Roland Reuß: DFG legt detaillierte Stellungnahme zu Angriffen in FAZ- Beiträgen vor
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht sich seit...
weiter ...
