BÄK begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Daten müssten "unverzüglich" gelöscht werden. Hoppe sagte im Deutschen Ärzteblatt (03.03.2010), jede berufliche Kommunikation des Arztes müsse vor staatlichem Zugriff geschützt werden. "Durch die vom Gesetzgeber veranlasste Vorratsspeicherung von Daten wurde einmal mehr das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient infrage gestellt."
Die jetzt gekippte Vorratsdatenspeicherung sei aber "nur ein Teil der Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden". Nach wie vor liefen Ärzte und ihre Patienten Gefahr, Ziel staatlicher Lauschangriffe zu werden, warnte Hoppe. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrechte gehörten aber zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. "Die Kommunikation mit Ärzten muss deshalb genauso vor staatlicher Überwachung geschützt werden, wie die mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten", betonte der Ärztepräsident.
Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer
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